Drucksache - DS/0899/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Werden
an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von
24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt? 2.
Wie
viele Personen sind davon betroffen? 3.
Wie
viele an Aids erkrankte Personen insgesamt sind im Bezirk registriert? Sehr geehrter Herr Schuhmacher, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1.
Werden
an alle Aids-Kranken, die ALG II beziehen und einen monatlichen Mehrbedarf von
24 € beantragen, dieser auch ausgezahlt? Gem. § 21 SGB II steht bestimmten Personengruppen ein
Mehrbedarf zu, u.a. für Personengruppen, denen Mehrbedarf auf Grund
kostenaufwendiger Ernährung besteht. Für HIV-infizierte/AIDS-kranke Menschen
ergibt sich nach der bestehenden Arbeitsanweisung ein Mehrbedarf i.H.v. 25,56 €
monatlich. Die Zahlung erfolgt, wenn der Anspruch glaubhaft nachgewiesen wird
(ärztliche Bescheinigung). 2.
Wie
viele Personen sind davon betroffen? Eine statistische
Datenerhebung durch das Jobcenter gibt es in diesem Bereich nicht, da es sich
um hochsensible Daten handelt. 3.
Wie
viele an Aids erkrankte Personen insgesamt sind im Bezirk registriert? Die HIV- Infektione
bzw. Aids ist eine anonym zu meldende chronische Erkrankung. Eine Erfassung
bzw. Registierung, wie viele Personen im Bezirk davon betroffen sind, gibt es
nicht. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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