Drucksache - DS/0871/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen. Begründung: Seit Jahren gibt es auf dem
Grundstück trotz Baungenehmigung keinerlei Bauaktivitäten. HIer ist eine der
wenigen Möglichkeiten, auf der Kreuzberger Spreeseite einen der wünschenswerten
Uferparks einzurichten und der Bevölkerung den Erholungsraum zu erschließen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen. 03.09.2008
Der Stadtplanungsausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen. BVV
24.09.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das BA wird beauftragt sich
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass für den
in deren Zuständigkeit befindlichen Bebauungsplan 2-5 für das Grundstück
Schlesische Str. 33-34/Cuvrystr. 50-51 ein Änderungsverfahren eingeleitet wird
mit dem Ziel, die bauliche Dichte zu reduzieren, die Freifläche am Spreeufer zu
vergrößern und mehr Wohnnutzung zuzulassen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss Spreeraum überwiesen. StadtBau
02.02.10 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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