Drucksache - DS/0905/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Für
das Produkt Einzelfallhilfe Sozialassistenz für seelisch sowie körperlich und
geistig behinderte Menschen gibt es wie nachgefragt folgende Zahlen für 2006:
3121 Personen; einegsetzte Mittel 1596,941 €. 2007: 3507 Personen; eingesetzte Mittel 1873,308 €. Für
2008: 1163 Personen; eingesetzte Mittel 687,690 €. Es ist davon auszugehen,
dass die Zahlen von 2008 sich wie in 2007 entwickeln werden. Zu 2: Die Erhebung
der gewünschten Daten erfolgt nicht pro Schuljahr, sondern pro Haushaltsjahr.
Die erfragten Zahlen, das ist Zuarbeit aus dem Bereich Schule, konnten in der
Kürze der zeit nur für das Haushaltsjahr 2007, jedoch nicht für 2006 von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle FK
ermittelt werden. Im Haushaltsjahr 2007 wurden insgesamt 68 Schüler durch
Schulhelfer unterstützt. Für das Haushaltsjahr 2008 liegen noch keine Daten
vor, da dieses noch nicht abgeschlossen ist und erst nach Abschluss ausgewertet
wird. Angaben zu den Ergebnissen, die durch diese integrierten Maßnahmen erreicht
wurden, liegen nicht vor. Zu 3:Eine zentrale bezirkliche Vermittlungsstelle für
Rollstuhlbenutzerwohnungen gibt es nicht, auch nicht im Wohnungsamt. Das
Besetzungsrecht für diese Wohnungen wird für alle Bezirke von der
Senatsverwaltung für Soziales ausgeübt. Die vormalige Vermittlungsstelle für
Rollstuhlbenutzerwohnungen beim LAGESO wurde umstrukturiert. Seit 1.10.2006
werden die derartig geförderten Wohnungen vom LAGESO ins Internet gestellt,
wenn der Verfügungsberechtigte hierzu gegenüber dem LAGESO seine Zustimmung
erteilt hat unter www.rb-wohnungende
können die Betroffenen selbst oder über ggf. vorhandene bezirkliche
Beratungsstellen die Wohnungsangebote abrufen. Die Meldung dieser
Wohnungsangebote an das Versorgungsamt ist eine freiwillige Leistung der
Wohnungsanbieter. Die Einschätzung zur Barrierefreiheit und die Rücknahme des
Angebots z.b. wenn eine Vermittlung oder Vermietung erfolgte, muss durch den
Wohnungsanbieter vorgenommen werden. Aufgrund dieser umstände gestaltet sich
die Pflege der Internetseite durch das LAGESO sehr schwierig und ist mit einer
hohen Fehlerquote sowohl bei der Beschreibung der Barrierefreiheit als auch bei
der Aktualität, was Verfügbarkeit betrifft, behaftet. Durch die Aufhebung der
Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Zweckbindung sind Vermieter nicht
mehr in alle Fällen daran gebunden, ehemals als , also
Rollstuhlbenutzerwohnungen errichteten Wohnraum wieder an Personen mit
Rollstuhl zu vermieten. Somit verringert sich defacto das Angebot nach und
nach. Die Vergabe von Rollstuhlbenutzerwohnungen kann nur Berlinweit erfolgen.
Aufgrund der Mobilitätseinschränkungen der betroffenen Wohnungssuchenden macht
eine bezirkliche Wohnungsvermittlung wenig Sinn. Z.b. wenn ein
Rollstuhlbenutzer nach Unfall, der eine Rollstuhlbenutzerwohnung in der Nähe
seines Arbeitsplatzes in einem anderen Bezirk benötigt. Eine ausführliche
Beratung und Hilfe erhalten die Betroffenen sowohl von der Behindertenbeauftragten
im BA , als auch vom Wohnungsamt. Frau
Waldukat: Ausgehend
von den erfreulichen Zahlen, bin überrascht, dass die Gelder zur Verfügung
gestellt werden. Meine Frage, welche Mittel werden von den Angehörigen erwarten
bzw. von welchem Betrag ihres Einkommens ausgehend, um diese Einzelversuche
durchzuführen. Herr
Mildner-Spindler: Das ist
eine Frage, die ich nicht aus dem Kopf beantworten kann, außer mit sozusagen
dem Allgemeinblatt, dass Beteiligung an Hilfen immer sozusagen enstpr. dem
Vermögen bzw. der Bedürftigkeit organisiert werden und insofern unterschiedlich
sind.
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