DS-Nr. 0203/6 - Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum: Selbstverpflichtung zum Artenschutz
Der Ausschuss für Umwelt,
Grünflächen, Natur- und Klimaschutz
empfiehlt dem Ausschuss für Liegenschaften und IT,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Selbstverpflichtung für alle Baumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und in der Grüngestaltung in ihrem Umkreis zu beschließen. Dabei ist auf Brutplätze und Lebensräume von Vögeln, von Insekten wie Wildbienen und Hummeln und von Bodentieren zu achten. Bei Baumaßnahmen ist neben der Vermeidung von Verlusten für den Artenschutz zugleich darauf zu achten, dass neue „Angebote“ geschaffen werden.
Der BVV ist bis zum 30. April 2023 zu berichten.
Begründung:
Der Bezirk Charlottenburg/Wilmersdorf hat in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beizutreten, bzw. Berlin für die Gesamtstadt diesen Beitrag nahezulegen. Entsprechend hat Berlin im Jahr 2020 diesen Beitritt vollzogen.
Aus ihm erwächst die Verpflichtung, für Naturschutz insbesondere in urbanen und stadtnahen Räumen Sorge zu tragen und sich für Schutz und Förderung von Lebensräumen für Arten und damit der biologischen Vielfalt zu engagieren.
Abstimmung Um: 14 J : 1 N : 1E
LiegIT ffd.