Drucksache - 0230/6  

 
 
Betreff: Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter im Ordnungsamt für die erleichterten Regelungen für Sondernutzung des Straßenlandes durch die Gastronomie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Bergmann 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
04.07.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Mitarbeiter des Bezirksamts, insbesondere des Ordnungsamts, besser über die Gültigkeit der erleichterten Regelungen für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes zu informieren. Den Mitarbeitern des Ordnungsamts ist insbesondere zu vermitteln, dass auf Grundlage eines Senatsbeschlusses das Bezirksamt entschieden hat, auch für das zweite Halbjahr 2022 keine Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu erheben sowie im Rahmen einer Allgemeinverfügung beschlossen hat, die erweiterte Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch Gastronomen ohne erneutes Antragserfordernis zu ermöglichen, hier vor allem die Unterstreifennutzung sowie die Reduzierung des sog. Verkehrsraums für Fußgänger. Es sind, wenn möglich, obligatorische Fortbildungen anzubieten.

 

 

Begründung:

Zahlreiche Gastronomen beschweren sich mittlerweile darüber, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts Charlottenburg-Wilmersdorf trotz der weitreichenden Sonderregelungen zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie offenbar nicht umfassend darüber in Kenntnis sind, dass aufgrund einer Allgemeinverfügung des Bezirksamts vom 13.06.2022 keine erneute Antragsstellung auf erweiterte Nutzung des Gehwegs notwendig ist. Das Ordnungsamt wird vielfach als zu restriktiv wahrgenommen und sei nicht im Sinne der Gastronomen unterwegs. Das Bezirksamt hat sich jedoch ausdrücklich dazu bekannt, dass es hier eine „einfache, zweckmäßige und unbürokratische Möglichkeit bezüglich der Nutzung öffentlichen Straßenlandes für die Aufstellung von Tischen und Stühlen bzw. Stehtischen“ schaffen wollte. Davon kann leider nicht immer die Rede sein. Wie der zuständige Bezirksstadtrat in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Verkehr im Juni 2022 zugab, seien noch nicht alle Mitarbeiter hinreichend mit der Praxis vertraut.

 
 

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