Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Plan für den Bau und den Erhalt von Sozialwohnungen im Bezirk zu entwickeln. Der Plan soll u.a. folgende Maßnahmen beinhalten:
- Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung einheitlich für Berlin dahingehend geändert wird, dass für die Erteilung von Baurecht die Schaffung von 50 Prozent Sozialwohnungen vorausgesetzt wird.
- Als Voraussetzung für die Erteilung von Befreiungen und Abweichungen vom Baunutzungsplan muss der Bezirk eine verbindliche Quote von mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen festsetzen.
- In geplanten Baugebieten mit Nachverdichtungspotential soll das Bezirksamt, wenn möglich, Bebauungspläne aufstellen, um das Berliner Modell zur Anwendung zu bringen.
- Neubauprojekte, bei denen eine hohe Anzahl von Sozialwohnungen entsteht, müssen prioritär vom Stadtplanungsamt bearbeitet und möglichst zügig zum Abschluss gebracht werden.
- Das Bezirksamt soll einen Runden Tisch mit Vertreter:innen von landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Wohnungsunternehmen einberufen, um mit diesen eine Bestandserweiterung im geförderten Segment zu beraten.
- Für Neubaupotentialflächen im Bezirk, wie eingeschossige Einzelhandelsflächen, soll ein möglichst hoher Anteil an Sozialwohnungen von mindestens 50 Prozent angestrebt werden.
- Das Bezirksamt soll mit Eigentümer:innen von Sozialwohnungen, deren Bindungszeit in den nächsten 5 Jahren auslaufen, Gespräche für den Ankauf dieser Wohnungen durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft vereinbaren.
- Der Abbruch von Sozialwohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten wird ausgeschlossen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2021 zu berichten.