Drucksache - 0143/6  

 
 
Betreff: Einbürgerung nicht mehr behindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Bodensiek/Saric 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste Beratung
16.06.2022 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 1.9.2022 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Antragsunterlagen für einen Antrag auf Einbürgerung gemeinsam mit einer Ausfüllhilfe im Internet zu veröffentlichen und die derzeitige Praxis, Antragsunterlagen erst nach einem Beratungsgespräch zur Verfügung zu stellen unverzüglich einzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.07.2022 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist aufgrund der vorliegenden Zahl der Anträge bereits jetzt voll ausgelastet. Für das Jahr 2022 liegt das Aufkommen bis einschließlich 3. Quartal bereit deutlich über dem Vorjahresniveau.

 

Die Veröffentlichung von Antragsunterlagen würde aktuell zu einem weiteren Anstieg führen, so dass eine laufende Bearbeitung faktisch nicht mehr möglich sein kann, da kaum noch Zeit für die laufende Bearbeitung bliebe. Gemäß des Anwendungshinweises der Bundesministerium des Innern und für Heimat ist eine Beratung vor Antragstellung rechtlich nicht verpflichtend, aber anzubieten:

 

„Vor der Antragstellung soll der Einbürgerungsbewerber über die Voraussetzungen der

Einbürgerung und das weitere Verfahren, insbesondere die ihm zustehenden Rechte und die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten belehrt, erforderliche Einwilligungen zu den notwendidengen Ermittlungen sollen eingeholt werden.“

 

Unsere Staatsangehörigkeitsbehörde empfiehlt eine Erstberatung, in der geklärt wird, ob die Einbürgerung Aussicht auf Erfolg hat. Die hauptsächliche Schwierigkeit ist, die für das Antragsverfahren notwendigen unterschiedlichen Unterlagen zu benennen. Im Vorfeld muss geklärt werden, welche Nachweise ggf. den Sprach- bzw. Einbürgerungstests ersetzen, bzw. ob zum Beispiel ein Bezug öffentlicher Leistungen einbürgerungshindernd ist.

 

Von der Systematik des Einbürgerungsrechts her sind eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ausnahmetatbestände zu beurteilen. Diese können wegen der zahlreichen Einzelfallprüfungen nicht in ein starres Prüfschema gebracht werden. Zusätzlich sind länderspezifische Hinweise zu prüfen und für den Nachweis zur Identität gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Anforderungen an die Urkunden. Eine Ausfüllanleitung wäre zusätzlich permanent zu pflegen.

 

Ebenfalls würde sich die Anzahl der Beschwerden unter Androhung von Untätigkeitsklagen der Bürger*innen mit offenen Antragsverfahren erhöhen. Hier würden hohe Streitwerte zu erheblichen Prozess- und Gerichtskosten für das Bezirksamt führen.

 

Die Veröffentlichung von Antragsunterlagen zum Download ist aus den oben genannten Gründen kritisch zu sehen, da sie das Ziel, die Einbürgerungszahlen kurzfristig deutlich zu erhöhen, nicht erreichen wird.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch  Arne Herz

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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