Drucksache - 0177/6  

 
 
Betreff: Einen Denkmalbeirat einberufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Kempf/Weise/Chen/Sempf/Dr. Timper/Spielberg 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
24.08.2022 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung des Stadtentwicklungsausschusses bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.

 

Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu sieben Expert*innen. Die Mitglieder der Expert*innen-Gruppe werden durch Vorschlag der Fraktionen vom Ausschuss für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt. Für die Fraktionsvertreter*innen können Stellvertreter*innen benannt werden. Den Vorsitz soll ein Mitglied der BVV ausüben. Der Vorstand wird vom Denkmalbeirat gewählt. Es wird eine geschlechterparitätische Besetzung des Denkmalbeirats angestrebt.

 

Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts einzuladen.

 

Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens vierteljährlich, auf denen das Bezirksamt über die Situation im Bezirk berichtet. Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt.

Der Denkmalbeirat kann auf Anforderung der BVV oder seiner Ausschüsse Stellungnahmen zu Anträgen und konkreten einzelnen Vorhaben zur

 

  • Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Gartenanlagen,
  • Durchsetzung des Denkmalschutzes bei geplantem Abriss oder gravierendem Umbau

abgeben.

  • Auf eigene Initiative kann der Denkmalbeirat der BVV Vorschläge

zur Beantragung des Denkmalschutzes für Gebäude und Gartenanlagen, insbesondere bei geplanten Abriss- oder gravierenden Umbauvorhaben

  • zum konzeptionellen Umgang bei Einzelbaudenkmalen und Denkmalbereichen
  • zu Perspektiven des Denkmalschutzes (Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Denkmalertüchtigung im Rahmen der Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Denkmalnutzung u.a.) machen.

 

Im Rahmen seiner Beratungen und Beschlussfassungen kann der Denkmalbeirat der BVV die Mithilfe der Denkmalbehörden erbitten, auch eine Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Der Denkmalbeirat soll in seine Abwägung neben dem Denkmalschutz auch andere öffentliche und private Interessen einstellen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Die vom Denkmalbeirat recherchierten Materialien sind zu archivieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.9.2022 zu berichten.

 

 
 

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