Drucksache - 2044/5
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Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 1.9.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, die geplanten Einzelmaßnahmen mit bezirklicher Relevanz, die den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik zuzuordnen sind umzusetzen. Die Mittel sind u.a. vom Senat zusätzlich anzufordern.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 22. November 2022 mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt.
Im Antwortschreiben vom 7. Dezember 2022 empfiehlt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dass sich die Bezirke für die Finanzierung der Seniorenpolitischen Leitlinien an die jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen wenden und im Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechende Mittel anmelden.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Seniorenpolitischen Leitlinien im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung umgesetzt werden sollen, wobei die Bezirke hierfür keine zusätzlichen Mittel vom Land Berlin erhalten.
Als Grundlage für die Mittelanmeldung im Doppelhaushalt 2024/2025 benötigen die Bezirke jedoch eine zuverlässige, langfristige Kostenschätzung für die einzelnen Maßnahmen. Bei der besonders teuren und für die Bezirke aufwändigen Maßnahme „Bis zum 31.12.2026 existiert in jeder Bezirksregion mindestens eine hauptamtlich betriebene Begegnungsstätte, ein Stadtteilzentrum / sozialer Treffpunkt mit Angeboten für ältere Menschen“ hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf schon einen großen Schritt nach vorne getan und Vorarbeiten geleistet, wie z. B. eine Befragung zu den Bedarfen an Freizeit- und Begegnungsmöglichkeiten von Menschen 60plus im Bezirk sowie eine Sichtung und Bewertung von geeigneten Räumlichkeiten.
Anschließend ist die Erstellung eines detaillierten Konzeptes mit Informationen zu den Kosten für die Räumlichkeiten, Personalkosten, Art und Umfang der Angebote, Nutzung, Zielgruppe, gegebenenfalls die Auswahl von geeigneten sozialen Trägern als Betreiber der Freizeit- und Begegnungseinrichtung, notwendig. Erst danach kann eine detaillierte Kostenschätzung und eine entsprechende Mittelanmeldung im Doppelhaushalt 2024/2025 erfolgen.
Parallel dazu wird in Berlin zurzeit eine Gesetzesinitiative des Landesseniorenbeirats Berlin zur Weiterentwicklung des § 71 Altenhilfe SGB XII diskutiert. Diese Gesetzesinitiative beinhaltet u. a. die Festlegung und Gewährung von Mitteln für den Ausbau der sozialen Infrastruktur für ältere Menschen, wie z. B. Freizeit- und Begegnungsmöglichkeiten und hat das Potenzial, die Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren entscheidend zu verbessern. Eine breite politische Unterstützung dieser Initiative auf Bezirks- und Landesebene wäre daher sinnvoll.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Arne Herz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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