Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und anderen Daten zukünftig mit einer expliziten Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen. Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.
Der Text soll angelehnt sein an:
"Dieses Dokument ist
a) urheberrechtlich geschützt unter Nennung des Lizenzinhabers
b) gemeinfrei
c) unter der Creative Common Lizenz[1] CC-BY (Namensnennung) oder CC-NC-BY freigegeben",
mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.