Drucksache - 1435/3
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Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsinnenverwaltung dafür einzusetzen, dass der vom Gesetzgeber belassene Spielraum bei der Neuanmeldung einer Wohnung dahingehend genutzt wird, sich eine Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. einen Eigentumsbeleg vorlegen zu lassen. Der BVV ist nach einem halben Jahr ab Einführung über Akzeptanz und Auswirkung zu berichten.
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