Drucksache - 0235/4  

 
 
Betreff: Mehr Chancengleichheit an der Musikschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Piraten/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr.Timper/Schlosser/Dr.Vandrey/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
06.06.2012 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

2

Mehr Chancengleichheit an der Musikschule

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.06.2012 beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Musikschulleitung und der Fachgruppenleitung mittelfristig eine geschlechter-paritätische Besetzung anzustreben.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, für ein ausgewogeneres Angebot an weiblichen und männlichen Lehrkräften in der Musikschule Charlottenburg-Wilmersdorf zur Unterrichtung insbesondere folgender Instrumente zu sorgen: Kontrabass, Violine, Blockflöte, Querflöte, Saxofon, Trompete, Gitarre (Jazz), Klavier (Jazz), Percussion und Schlagzeug. Gleiches gilt für die Unterrichtung in Gesang (Klassik und Jazz).

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2012 zu berichten.“

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Musikschule kann bei der Suche nach neuen Lehrkräften nur aus den vorliegenden Bewerbungen auswählen. Da es bereits an den Hochschulen und Universitäten zu einem Ungleichgewicht an männlichen und weiblichen Studenten bei bestimmten Instrumenten kommt und die Hochschulen und Universitäten bisher Chancengleichheit durch geschlechterspezifisches Ausfiltern in den Zugangsprüfungen nicht umsetzen, kann auch die Musikschule im Bestreben, die bestehende Qualität aufrecht zu halten, den Wunsch der BVV nicht vollständig umsetzen.

 

Die Musikschulleitung bemüht sich jedoch, dem Ziel der Chancengleichheit durch geschlechter-paritätische Besetzung nachzukommen. Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Qualitätsstandards wird grundsätzlich bei gleicher Qualität dem weniger vertretenen Geschlecht der Vorrang gegeben.

 

Bei der Besetzung der Musikschulleitung und Fachgruppenleitung findet das Landesgleichstellungsgesetz seine Anwendung.

 

Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat             

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen