Drucksache - 0238/4  

 
 
Betreff: Kommende Finanzperiode der Europäischen Union nicht am Bezirk vorbeigehen lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2012 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
12.06.2012 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 14.06.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Vorfeld der nächsten Förderperiode der Europäischen Union 2013 – 2020 im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat einzusetzen, dass die Mittel aus den Strukturfonds der Europäischen Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung [EFRE] und Europäischer Sozialfond [ESF]) sowie Fördermittel des Achten Forschungsrahmenprogramms (insbesondere des CIVITAS – Programm für einen sauberen Verkehr) und des Programms für interregionale Zusammenarbeit (INTERREG V A; B und C) auch zukünftig in den Bezirken zum Einsatz kommen. Hierbei ist insbesondere ein Augenmerk auf die nachhaltige Entwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf zu berücksichtigen, um (energetische) Sanierungen an Gebäuden des Bezirkes durchzuführen zu können oder umwelt- bzw. klimafreundlichen Verkehr der EU-Mitteln unterstützen zu können.

 

Im Bereich des Sozialen sollen die Mittel des ESF für Projekte genutzt werden, von denen der Bezirk und die Beteiligten profitieren – wie zum Beispiel die Stadtteilmütter oder das Klimabüro.

 

Das Bezirksamt soll zudem prüfen, inwieweit in den zukünftigen Haushaltsplanungen ein entsprechender Fonds für die Kofinanzierung von Projekten mit EU-Mitteln in Charlottenburg-Wilmersdorf bereitgestellt werden kann. Ferner ist zu prüfen, ob dann der Bezirk beim Achten Forschungsrahmenprogramm oder bei den INTERREG V – Programmen als eigenständiger Projektpartner initiativ werden kann ggf. mit der Möglichkeit, Personalkosten zu refinanzieren.

 

Alle diese Projekte sind mit der BVV abzustimmen.

 

Der BVV ist bis zum 31. August 2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beschäftigt sich bereits seit etwa einem Jahr intensiv mit der neuen Förderperiode 2014-2020.

 

Derzeit werden nur die Prioritätsachsen festgelegt, die sich eng an die Europa 2020-Strategie anlehnen. Weder der mehrjährige Finanzrahmen noch die Verordnungsentwürfe, die die Grundlage für die Programmplanungen darstellen, stehen fest.

 

Seit dem 06.10.2011 liegen Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zur Gestaltung der Kohäsionspolitik im Förderzeitraum 2014-2020 vor. Die Verordnungen für EFRE und ESF sowie die Europäische Territoriale Zusammenarbeit bilden die bindende Grundlage für zukünftige EU-Förderungen.

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung hat zur Vorbereitung der kommenden Förderperiode spezifische strategische Eckpunktepapiere sowohl zum ESF als auch zum EFRE vorbereitet (s. Anlage).

In den Papieren wird für jeden Fonds die strategische Grundausrichtung mit thematischen Handlungsfeldern dargestellt.

Grundlagen hierfür sind:

- „Europa 2020-Strategie“ der EU-KOM

- Verordnungsentwürfe zu den Strukturfonds der EU-KOM

- Elemente für einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen, Entwurf der EU-KOM

- Ergebnisse der Halbzeitbewertungen 2007-2013

- Fachpolitische Strategien des Landes Berlin

- Richtlinien der Regierungspolitik 2011-2016 für Berlin

 

Beide Berliner Eckpunkte-Papiere geben einen Zwischenstand im Strategieentwicklungsprozess wieder. Auf europäischer Ebene sind die Debatten um die finanzielle Ausstattung und die Verordnungsentwürfe seit Ende 2011 in vollem Gange, auf Berliner Ebene wurde die Strategiediskussion Anfang 2012 gestartet. Grundlage sind hier die ESF- Eckpunkte in der Version zum Stand 27.04.2012 sowie die EFRE-Eckpunkte mit Stand 23.03.2012.

 

Den gemeinsamen inhaltlichen Bezugspunkt für beide Fonds bildet die Europa 2020-Strategie. Die folgende Übersicht stellt die zentralen Ziele der Strategie dar.

 

Zielindikator

 

Zielwert EU1 1

Zielwert
Deutschland2 ²

Istwert
Deutschland 2010

Beschäftigungsquote

75%

77%

74,9%

FuE³-Aufwendungen in % des BIP

3%

3%

2,82%

Verringerung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990

-20%

 

-14%

(Basisjahr 2005)

-26%*

 

Anteil erneuerbarer Energien

20%

18%

9,8%*

Energieeffizienz

+20%

+38,30%

149.629 (Basiswert)

Schulabbrecherquote

<10%

<10%

11,9%

Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss

>40%

 

42%

 

29,8%

 

Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen

-20 Mio.

-330.000 (lang- fristig Arbeitslose)

15,9 Mio.

 

1Offizielle EU-Ziele, siehe auch http://ec.europa.eu/europe2020/reaching-the-goals/targets/index_de.htm

² Nationale Ziele nach Nationalem Reformprogramm 2011

³ Forschung und Entwicklung

Quelle Istwerte Deutschland: Eurostat, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/europe_2020_indicators/headline_indicators
 

Quelle: „Berlin 2020“ - Strategischer Rahmen für EFRE und ESF 2014 bis 2020 in Berlin,

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Stand: 05. Juni 2012

 

 

Im Entwurf zur Verordnung mit Gemeinsamen Bestimmungen für die Fonds werden elf thematische Ziele definiert, mit denen die Fonds zur Umsetzung von Europa 2020 beitragen sollen. Im Entwurf der "Elemente für einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen" stellt die EU-KOM die Verbindung zwischen den thematischen Zielen der Verordnung und den Zielen der Europa 2020-Strategie her. Dabei werden auch für EFRE und ESF sogenannte "key actions" zu jedem der für den jeweiligen Fonds relevanten thematischen Ziele definiert.

Die Eckpunktepapiere greifen unter anderem die folgenden Themen auf:

·         Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

·         Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen

·         Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft

·         Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

·         Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut

·         Investitionen in Bildung, Kompetenzen und Lebenslanges Lernen.

 

Für Berlin wurden spezifische Zielsetzungen und Anknüpfungspunkte definiert.

 

Die EFRE- und die ESF-Förderung sind somit stark auf die Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit ausgerichtet. Der EFRE setzt stark auf Forschung und Innovation, sowie Investitionen und Entwicklung der Unternehmensstruktur. Der ESF trägt hierzu mit der Existenzgründungsförderung, aber auch mit der Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung bei. Beide Fonds flankieren diesen Schwerpunkt mit starken Elementen, die auf soziale Integration zielen. Der ESF setzt bei Langzeitarbeitslosen und Migranten/innen als in diesem Zusammenhang vorrangigen Zielgruppen an. Der EFRE sucht über die integrierte Stadtentwicklung einen gebietsbezogenen Zugang.

Jeweils spezifische Schwerpunktsetzungen ergänzen diese grundlegende fondsüber-greifende Ausrichtung. Für den EFRE spielt die Reduzierung klimarelevanter Emissionen eine wichtige Rolle. Der ESF hat setzt einen eigenen Schwerpunkt im Bereich der Armuts-bekämpfung.

Insgesamt ordnen sich die strategischen Eckpunkte beider Fonds somit unter ein gemeinsames Leitbild ein. Demnach soll Berlin durch den Einsatz der EFRE-Mittel in den Jahren 2014 bis 2020 eine wirtschaftlich dynamische Entwicklung zeigen, seine Position als international attraktiver Wirtschaftsstandort in der Mitte Europas ausbauen und Investitionen und Fachkräfte anziehen. Insbesondere soll Berlin einen Entwicklungspfad einschlagen, der eine selbsttragende Entwicklung ermöglicht. Die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft schafft die Grundlage dafür, dass Berlin dem Ziel der Richtlinien der Regierungspolitik 2011 - 2016 gerecht wird, ab 2016 keine neuen Schulden zu machen. Zum Ende der Förderperiode soll Berlin in erheblich geringerem Umfang von den Transferzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich abhängig sein und allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt faire Teilhabemöglichkeiten bieten. Insbesondere sollen am Ende der Förderperiode alle einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2011 - 2016 festgelegt, geht es dabei um die Schaffung von Arbeitsplätzen mit einem verlässlichen, Existenz sichernden Einkommen und gesicherten Arbeitnehmerrechten und auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt ein deutliches Stück voran gekommen sein. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2011 - 2016 ist als Ziel festgelegt, dass die CO2-Emissionen bis 2020 um 40% gegenüber dem Wert von 1990 zurückgegangen sein sollen.

 

Über die Zuweisung finanzieller Mittel wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zum Mittelfristigen Finanzrahmen 2014-2020 und zu den Verordnungsentwürfen frühestens Ende des Jahres 2012 entschieden. Eine verbindliche Programmierung der Operationellen Programme EFRE und ESF ist auch erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

 

Um einen Programmstart ab 2014 nicht zu gefährden, muss jedoch bereits jetzt ein strategischer Rahmen zum Einsatz von EFRE und ESF in den Jahren 2014-2020 diskutiert und abgestimmt werden. Hierbei sind die Bezirke, so auch Charlottenburg-Wilmersdorf, rege beteiligt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Berliner Bezirken und der Senatsebene. So sind z.B. die Berliner Bezirke mit zwei Personen im Berliner Begleitausschuss vertreten und mit jeweils einer Person im Arbeitskreis EFRE und ESF.

 

Seit etwa einem Jahr besteht die  AG Strukturfonds der Berliner bezirklichen Europabeauftragten, die sich intensiv um die Beteiligung der Berliner Bezirke an der Ausgestaltung der neuen Förderperiode bemüht und die bezirklichen Positionen gegenüber der Senatsebene und der Europäischen Ebene vertritt.

 

In diesem Rahmen verfolgen die Europabeauftragten der Berliner Bezirke seit dem Frühjahr dieses Jahres u.a. die Idee, mit Hilfe einer Vorlage in den Rat der Bürgermeister (RdB) auf die Wichtigkeit der Bezirke bei der Planung der neuen Strukturfondsperiode aufmerksam zu machen. Aus Anlass dieser BVV-Anfrage wurde vom Bezirksbürgermeister am 26.07.2012 eine entsprechende Vorlage in den RdB eingebracht und unverändert am 26.07.2012 beschlossen. Der RdB fordert damit den Senat auf, die Bezirke sowohl umfassend bei der Planung der künftigen Strukturfondsförderperiode 2014-2020 einzubeziehen und den Erhalt der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) durch Aufnahme in die Operationellen Programme abzusichern, als auch sich für den Erhalt des Umweltentlastungsprogramms (UEP) einzusetzen und dafür, dass die Fördermittel des neuen Programms Horizont 2020 sowie des Programms für internationale Zusammenarbeit INTERREG auch in den Berliner Bezirken zum Einsatz kommen können.

 

Auch bei anderen wichtigen Veranstaltungen zum Thema Europa/Ausgestaltung der neuen Förderperiode 2014-2020 sind die Bezirke durch ihre Europabeauftragten vertreten. Die Ergebnisse werden dann in der Arbeitsgruppe diskutiert, ausgewertet und weitere Schritte beschlossen.

 

So haben die Berliner Europabeauftragten z.B. ein Positionspapier für den Erhalt der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) erarbeitet, das von mehreren Bezirksbürgermeistern, so auch aus unserem Bezirk, mit einem Anschreiben versehen an die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung und an die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen übersandt wurde und auch in anderen Zusammenhängen bereits Verwendung fand. Des Weiteren fanden bereits Gespräche mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) statt, um auf die Position der Bezirke aufmerksam zu machen und einen stärkeren Informationsaustausch anzuschieben. Die „Infoveranstaltung Strukturfonds“ haben die Europabeauftragten der Bezirke für viele weitere Einzelgespräche genutzt.

 

 

Erasmus für alle ist das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das die Europäische Kommission am 23. November 2011 vorgelegt hat. Der Programmvorschlag wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament erörtert, die über den endgültigen Finanzrahmen 2014-2020 entscheiden.

Einige Tätigkeiten, die die aktuellen Programme unterstützen, sollen reduziert oder beendet werden, so auch die Förderung der Mobilität für die Zielgruppe Personen am Arbeitsmarkt (PLM – Persons on the Labor Market).

Auf Initiative der bezirklichen Europabeauftragten hat die Senatsebene eine Stellungnahme hierzu erarbeitet, in der Berlin fordert, das Programm für die Zielgruppe PLM auch weiterhin zu öffnen.

Die Berliner Bevollmächtigte für Angelegenheiten der EU und zugleich Vorsitzende der Europaministerkonferenz der deutschen Länder (EMK) hat diese bereits in die Europaministerkonferenz eingebracht.

Des Weiteren wurde das Thema durch Berlin auch in eine Arbeitsgruppe von Eurocities eingebracht. Bei Eurocities handelt es sich um ein informelles Netzwerk größerer europäischer Städte zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch über Kommunalplanerische Angelegenheiten und zur Lobby-Arbeit gegenüber der Europäischen Union. Dort wurde eine Stellungnahme zum Thema „Erasmus für Alle“ erarbeitet, in der der Aspekt des Verwaltungsmitarbeiter-Austausches deutlich herausgearbeitet wurde.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat über den Bundesrat und die Kultusministerkonferenz (KMK) die Entwicklungen zum "Erasmus für Alle"-Programm intensiv im Blick, so auch die Entwicklungen bezüglich der Zielgruppe PLM.

Für den Herbst ist die Wiederaufnahme der Beratungen im Bundesrat (gem. Beschluss der

Europaministerkonferenz) geplant.

 

Das Bezirksamt hat sich in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen über die bestehenden Fördermöglichkeiten informiert. Im Hinblick auf die Einwirkungsmöglichkeiten auf die neue Förderperiode 2014-2020 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Europabeauftragten und über diese mit den anderen Bezirksämtern.

 

Für den Doppelhaushalt 2014/2015 ist die Einrichtung eines abteilungsübergreifenden „Kofinanzierungstopfes“ geplant. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass der Eigenanteil bei einer Projektfinanzierung in der Regel 50% beträgt und im Einzelfall, gerade bei größeren Projekten, ggf. die bezirklichen Möglichkeiten übersteigt.

Darüber hinaus haben sich die Bezirksbürgmeister im Rat der Bürgermeister am 23.08.2012 darauf verständigt, den Senat aufzufordern, einen Fonds zur Kofinanzierung bezirklicher Projekte in der künftigen Förderperiode einzurichten. Dieser soll sich an der Höhe der zur Verfügung stehenden ESF- und EFRE-Mitteln orientieren und zeitgleich die zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesprogramme (ohne EU-Anteil) systematisch auf die inhaltliche und förderrechtliche Möglichkeit zur Kofinanzierung der zukünftigen bezirklichen EFRE- und ESF-Programme hin zu prüfen und kompatibel zu machen.

 

Bezüglich der energetischen Gebäudesanierung hat sich unser Bezirk in zuvor erwähnten RdB-Vorlage für den Erhalt des Umweltentlastungsprogramms (UEP) eingesetzt.

 

Für viele Fördermöglichkeiten, so auch für Beantragungen im Bereich INTERREG, gilt, dass der Arbeitsaufwand enorm hoch ist. Bisher erfolgte dies in der Weise, dass die Beantragung und Durchführung von EU-Projekten immer eine Aufgabe ist, die zusätzlich zum täglichen Arbeitsgebiet zu leisten ist, da europäische Fördermittel nur für Projekte gewährt werden, die einen europäischen Mehrwert und damit den Aspekt der Zusätzlichkeit aufweisen. Diese Arbeit wird von der Europabeauftragten begleitet, die fachliche Ausgestaltung und die Durchführung obliegt bislang den jeweiligen Fachabteil-

en. Diese gelangen aufgrund der personellen Ressourcen hier regelmäßig an die Grenzen des Machbaren. Die Fördermittel sind nicht geeignet, um Personalkosten zu refinanzieren. Im Gegenteil, es muss mit einem erhöhten Einsatz von Personal gerechnet werden. Daher bedarf es hier weiterer Überlegungen, die bisherige Verfahrensweise gegebenenfalls zu verändern.

 

Im Bereich des Forschungsrahmenprogramms richtet sich die Projektförderung in erster Linie an Unternehmen, Forschungsinstitute oder Universitäten.

Ziel des EU-Forschungsrahmenprogramms ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die für erforderlich gehalten werden. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten. Selbst in Form einer Verbundforschung können sich die Bezirke hier nur mittelbar einbringen, wenn sie mit den oben genannten Institutionen zusammenarbeiten.

Inwieweit das neuen Programm Horizont 2020, mit dem das bisherige Forschungsrahmenprogramm, die forschungsrelevanten Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie das Europäische Technologieinstitut (EIT) zusammengeführt werden für die Bezirke relevant sein wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

 

Das Bezirksamt wird im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen auch in Zukunft eine Beantragung von Fördermitteln in den verschiedenen Bereichen anstreben und prüfen.

 

Es wird sich in enger Zusammenarbeit mit der Europabeauftragten auch weiterhin dafür einsetzen, dass die bezirklichen Ziele und Bedarfe bei der Ausgestaltung der Programme der neuen Förderperiode 2014-2020 Berücksichtigung finden.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister


 

 
 

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