Drucksache - 0057/4
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: § 17 Abs. 1 Satz 2 der vorläufig weitergeltenden Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: "Die Sitzungen sind öffentlich." Es werden weiter folgende Sätze 3 und 4 zugefügt: "Im Einzelfall kann zur Tagesordnung oder zu Teilen der Tagesordnung der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Begründung und Abstimmungsergebnis sind im Protokoll festzuhalten."
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