Drucksache - 0268/4  

 
 
Betreff: Bezirkliche Verkehrssicherheitsarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dr.Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.06.2012 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
13.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.09.2012 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert, der Berliner Charta für die Verkehrssicherheitbeizutreten, in der bereits zahlreiche Bezirke und wichtige freie Träger zur Verkehrssicherheit aus Berlin zusammengeschlossen sind.

 

Entsprechend der allgemeinen Selbstverpflichtung der Charta-Teilnehmer-/innen, sind alle Mitarbeiter-/innen im Bezirksamt zu verpflichten, in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umzusetzen (z.B. hinsichtlich der Mobilitätserziehung, bei der Öffentlichkeitsarbeit oder dem Entwurf von Straßen und Kreuzungen). Weiterhin soll das Bezirksamt im Verkehrssicherheitsforum mitarbeiten, an dem alle Charta-Mitglieder teilnehmen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat im November 2012 darum gebeten, in den Kreis der Unterzeichner der Berliner Charta für Verkehrssicherheit aufgenommen zu werden.

 

Hierzu wurde die Präambel und die Selbstverpflichtung unterschrieben, die wie folgt lautet:

 

Präambel

 

Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass

 

?      die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Berlin trotz der positiven Entwicklung in den letzten Jahren weiterhin unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese Zahl möglichst schnell zu verringern,

 

?      in Berlin eine Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzten um mindestens 40 % bis 2015 erreicht werden soll,

 

?      Verkehrssicherheit eine gesellschaftliche Aufgabe ist, welche die Mitarbeit möglichst vieler Akteure erfordert und nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure ein dauerhafter Erfolg erzielt werden kann,

 

?      die Kosten für Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit sehr gering sind, im Verhältnis zu dem menschlichen Leid sowie den sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten von Straßenverkehrsunfällen.

 

Allgemeine Selbstverpflichtung und Aktionsfelder

 

Der Unterzeichnete verpflichtet sich, in seinem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen.

Aktivitäten sind beispielsweise in folgenden Bereichen möglich:

 

1.   Berücksichtigung von Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsaspekten bei Unternehmensentscheidungen, der Schul- und Berufsausbildung und der Arbeit von Vereinen und Initiativen,

 

2.   Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen,

 

3.   Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen beispielsweise durch Maßnahmen in einem der folgenden Themenfelder:

 

?      Mobilitätserziehung bei Kinder und Jugendlichen,

 

?      Erstausbildung und Weiterbildung der Straßenverkehrsteilnehmer,

 

?      Verbesserung der Sicherheitsstandards von Kraftfahrzeugen auch in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmer,

 

?      Sicherheitsorientierter Entwurf von Straßen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur, der Verkehrsunfälle minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.

 

4.   Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.

 

5.   Leistung eines Beitrags zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen, um daraus Maßnahmen für ihre Vermeidung und Entschärfung abzuleiten und umzusetzen.

 

6.   Leistung eines Beitrags dazu, dass Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.

 

7.   Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Mitarbeit und zur Evaluierung der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin und der durchgeführten Maßnahmen.

 

Als Maßnahmen und Aktivitäten hat das Bezirksamt folgende Punkte benannt:

 

?      In zwei bezirklichen Jugendverkehrsschulen werden Kindern im Alter von ca. 5 bis 14 Jahren verschiedene Sicherheitsaspekte des Straßenverkehrs vermittelt. Sicheres Radfahren wird trainiert, Geschicklichkeitsspiele steigern das sichere Verhalten um Straßenverkehr.

 

?      Fußgängerüberwege wurden angeordnet und hergestellt, Gehwegvorstreckungen und Querungsmöglichkeiten baulich angelegt, Radfahrangebotsstreifen ausgewiesen.

 

?      Der Fahr-Rat wurde in der laufenden Wahlperiode wieder ins Leben gerufen, im November 2012 fand bereits die fünfte Sitzung statt.

 

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in den Kreis der Unterzeichner der Berliner Charta für Straßenverkehrssicherheit aufgenommen wurde.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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