Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr
und Lokale
Agenda 21
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Die BVV
möge beschließen:
Das BA wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen
verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen
geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten
Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an
anderer Stelle verwendet werden.
Der BVV ist
bis zum 30. April 2007 zu berichten.
Ursprungstext:
Das BA wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen
verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen
geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten
Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an
anderer Stelle verwendet werden. Bei von vorneherein geforderten
Ersatzpflanzungen ist ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme eine Kaution zu
hinterlegen.
Der BVV ist
bis zum 30. April 2007 zu berichten.