Drucksache - 0114/3
Baum-Kaution bei Baustellen Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 15.03.2007 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen
verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen
geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten
Baumbestandes soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an
anderer Stelle verwendet werden. Das Bezirksamt hat die für den Naturschutz
zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
angeschrieben und sie darum gebeten, sich für eine Rechtsänderung einzusetzen,
die es ermöglichen würde, umfassender als bisher mögliche Sicherheitsleistungen
für Bäume zu verlangen. Die Oberste
Naturschutzbehörde in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte in
Ihrer Antwort vom 27.04.2007 mit, dass
sie die im Schreiben des Bezirksamtes genannte Rechtsgrundlage als geeignet
ansieht, um Sicherheitsleistungen für Schäden an Bäumen anzuordnen. Durch die
Beteiligung des Rates der Bürgermeister an der anstehenden Änderung des
Naturschutzgesetzes Berlin bestünde die Möglichkeit, entsprechende
Änderungsvorschläge in das Verfahren einzubringen. Das
Bezirksamt wird über das weitere Verfahren unaufgefordert berichten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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