Auszug - Änderung der Grünphase Teplitzer Straße/Hohenzollerndamm
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Nach Begründung des Antrages durch BV Dr. Lautsch weist BzStR’in Schmiedhofer auf einen im letzten Jahr gestellten Antrag ähnlichen Inhalts (DS 1839/2) hin, der von der Senatsverwaltung eindeutig abgelehnt wurde. Auf Wunsch von BV Dr. Lautsch wird die Sitzung zur Beratung kurz unterbrochen. Nach Wiedereintritt in die Sitzung und kurzer Diskussion beantragt BV Centgraf über diese Drucksache als durch Verwaltungshandeln erledigt abzustimmen. Diesem Antrag wird mit 8 Ja- und 5 Nein-Stimmen gefolgt. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehrund Lokale
Agenda 21 empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die
Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird beauftragt, mit den zuständigen Dienststellen der
Verkehrsbehörde zu prüfen, ob es möglich ist, an der Kreuzung Hohenzollerndamm
– Teplitzer Straße ( am Roseneck) während der Grünphase des
Linksabbiegeverkehrs vom Hohenzollerndamm aus Richtung Zehlendorf in die
Teplitzer Straße auch dem Rechtsabbiegeverkehr aus der Teplitzer Straße rechts
in den Hohenzollerndamm Richtung Zehlendorf eine Grünphase zu geben. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 5 Enthaltung: |
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