Auszug - Baum-Kaution bei Baustellen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BV Centgraf begründet den Antrag und ändert ihn dahingehend, dass sie den letzten Satz streicht. Der Vorsitzende sieht hier, mit Hinweis auf die bereits existierende Baumschutzverordnung, eine Überregulierung und einen immensen Bürokratieaufwand. BV Dr. Lautsch begrüßt die “Entschlackung” der Baumschutzverordnung und lehnt weitere Regulierungen als investitionsfeindlich ab. In der Abstimmung wird die geänderte Fassung mit 8 Ja- und 5
Nein-Stimmen angenommen. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehrund Lokale
Agenda 21 empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Die BVV
möge beschließen: Das BA wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen
verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen
geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten
Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an
anderer Stelle verwendet werden. Der BVV ist
bis zum 30. April 2007 zu berichten. Ursprungstext: Das BA wird
aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen
verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen
geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten
Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an
anderer Stelle verwendet werden. Bei von vorneherein geforderten
Ersatzpflanzungen ist ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme eine Kaution zu
hinterlegen. Der BVV ist
bis zum 30. April 2007 zu berichten. Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 5 Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |