Auszug - Baum-Kaution bei Baustellen  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 22.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0114/3 Baum-Kaution bei Baustellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Centgraf begründet den Antrag und ändert ihn dahingehend, dass sie den letzten Satz streicht

BV Centgraf begründet den Antrag und ändert ihn dahingehend, dass sie den letzten Satz streicht. Der Vorsitzende sieht hier, mit Hinweis auf die bereits existierende Baumschutzverordnung, eine Überregulierung und einen immensen Bürokratieaufwand. BV Dr. Lautsch begrüßt die “Entschlackung” der Baumschutzverordnung und lehnt weitere Regulierungen als investitionsfeindlich ab.

 

In der Abstimmung wird die geänderte Fassung mit 8 Ja- und 5 Nein-Stimmen angenommen.

 

BV Centgraf begründet den Antrag und ändert ihn dahingehend, dass sie den letzten Satz streicht

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr

und Lokale Agenda 21

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das BA wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an anderer Stelle verwendet werden.

 

Der BVV ist bis zum 30. April 2007 zu berichten.

 

 

Ursprungstext:

Das BA wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass Bauherren bei Beginn der Baumaßnahmen verpflichtet werden, eine Baumkaution für die auf dem Baugelände vorhandenen geschützten Bäume zu hinterlegen. Im Falle einer Schädigung des geschützten Baumbestands soll die Kaution für Ersatzpflanzungen oder den Baumschutz an anderer Stelle verwendet werden. Bei von vorneherein geforderten Ersatzpflanzungen ist ebenfalls vor Beginn der Baumaßnahme eine Kaution zu hinterlegen.

 

Der BVV ist bis zum 30. April 2007 zu berichten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   8          dagegen: 5                  Enthaltung:     

 
 

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