Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt
unverzüglich und unabhängig vom Zeitpunkt der Globalsummenzuweisung durch die
Senatsverwaltung, mit der Planung der Bürger(-innen)beteiligung für die
Haushaltsaufstellung 2008/2009 zu beginnen. Die Grundlage des
Beteiligungsverfahrens bildet der entsprechende BVV-Beschluss (DS-Nr. 1771/2).
Insbesondere soll der Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge zur
Verbesserung der Angebote des Bezirksamtes einzureichen. Diese werden in die
Haushaltsberatungen der BVV mit einbezogen.
Um eine kontinuierliche Information zu
gewährleisten und die BVV an der Planung angemessen zu beteiligen, wird eine
gemeinsame Arbeitsgruppe Bürger(-innen)haushalt, bestehend aus der
Bezirksbürgermeisterin, der Leitung der SE Finanzen und des Haushaltsamtes
sowie einem/r Vertreter/in jeder Fraktion sowie je einem fraktionslosen
Bezirksverordneten der Grauen und der Linkspartei, gebildet. Der jeweils
aktuelle Planungsstand ist in der Arbeitsgruppe (AG) zu besprechen und das
weitere Vorgehen gemeinsam zu vereinbaren. Die AG berichtet dem Ausschuss für
Haushalt und Verwaltungsreform regelmäßig über ihre Arbeit.
Die Arbeitsgruppe soll bei der Planung
die Erfahrungen und Umsetzungsideen aus Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf
berücksichtigen. Insbesondere die transparente und übersichtliche Darstellung
des Projektes Bürger(-innen)haushalt auf den Internetseiten des Bezirks
Lichtenberg sind ein wichtiger Orientierungspunkt für Planung und Realisierung
der BürgerInnenbeteiligung in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Der BVV ist bis zum 31.03.2007, dem
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Im Bezirk Lichtenberg ist bereits mit
der Bürger(-innen)beteiligung für den Haushalt 2008 begonnen worden. Die enge
Zeitschiene der Haushaltsberatungen sollte kein Hinderungsgrund sein, die
politische Zielsetzung zur Ausweitung der BürgerInnenbeteiligung umzusetzen.
Nur mit einer zeitnahen Realisierung kann die Mitsprache der EinwohnerInnen in
den Haushaltsberatungen sichergestellt werden.