Der
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Die BVV
beauftragt das Bezirksamt, bei der Investitionsbedarfsanmeldung zukünftig eine
Bürgerbeteiligung unter Beachtung folgender Aspekte durchzuführen:
In den
Fragebögen sind alle für die pauschale Zuweisung vorgesehenen Projekte
aufzuführen. Der Fragebogen soll die Einzelprojektkosten, eine konkrete
Benennung der Projekte und Hinweise enthalten, ob das Vorhaben bereits in
vorhergehenden Investitionsplanungen berücksichtigt wurde. Zu den Fragebögen
ist eine Anlage mit Kurzbeschreibungen aller Vorhaben ähnlich der
BVV-Drucksache 1325/2 auszugeben. In den Fragebögen ist die Höhe der pauschalen
Investitionszuweisung anzugeben. Statt einer starren Stimmenbegrenzung (bisher
drei je Fragebogen) richtet sich die Stimmenanzahl zukünftig nach der
pauschalen Zuweisungssumme für die zwei frei beplanbaren Haushaltsjahre. Die
Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Stimmen mit
abgestuften Prioritäten zu versehen. Die Bürgerbeteiligung ist sowohl mittels
gedrucktem Fragebogen als auch auf der Homepage des Bezirks durchzuführen. Die
konkrete Ausgestaltung der Fragebögen ist dem Ausschuss für Haushalt und
Verwaltungsreform rechtzeitig vor der Veröffentlichung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die
Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung wird weiterhin im gesamten Bezirk
durchgeführt. Eine breitere Verteilung der Fragebögen, insbesondere über die
Rathausnachrichten ist vom Bezirksamt zu prüfen.
Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten.