Seit dem 1.9.2021 gilt das neue Berliner Bildungszeitgesetz § 10 Absatz 5 BiZeitG. Als Bildungszeit wird der Rechtsanspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bezeichnet. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich vielfältig weiterzubilden und zu entwickeln!
Was sollten Sie über die Bildungszeit wissen?- Bildungszeit kann der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung oder zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen.
- Sie haben alle zwei Jahre Anspruch auf bis zu 10 Tage Bildungszeit (bei fünf Arbeitstagen pro Woche).
- Die Antragstellung beim Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, reservieren Sie bitte den Kursplatz, bis Sie die Zusage des Arbeitgebers bekommen. Die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber sowie weitere Kursinformationen (z.B. Wochenplan) werden auf Anforderung zugeschickt.
Für allgemeine Auskünfte und Bescheinigungen wenden Sie sich bitte an:
vhsinfo@bezirksamt-neukoelln.de oder 030/90239 2433
Die Anerkennung gilt außer für Berlin auch für die Länder Brandenburg und Saarland. Für andere Bundesländer kann gegebenenfalls eine Prüfung der Gültigkeit erfolgen. Den Wortlaut des Berliner Bildungszeitgesetzes inkl. Antragsformular für den Arbeitgeber finden Sie hier