Integrationskurse für Zweitschriftlerner

Buchstaben im Setzkasten

Beratung und Anmeldung

Die Beratung für die Deutsch- und Integrationskurse findet Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 16:00 Uhr statt.

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren: (030) 90239-3388.
Unsere Berater*innen beantworten gerne Ihre Fragen – auch per E-Mail.

Während der Schulferien findet keine Beratung und Anmeldung statt.

Übersicht

Was ist ein Integrationskurs für Zweitschriftlerner?

Ein Integrationskurs für Zweitschriftlerner ist ein Kurs nach § 13 Abs. 1 S. 3 Ziff. 3 der Integrationskursverordnung (IntV), dessen Ziel ist es, Menschen lateinisch zu alphabetisieren und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln. Im Sprachkurs lernt man vom Sprachzielniveau A1 bis Sprachziel B1 den im Alltag benötigten Wortschatz, wie z.B. Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn und alles was eine echte Teilhabe an der deutschen Gesellschaft ermöglicht.

Der Integrationskurs für Zweitschriftlerner besteht aus einem Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Dazu kommen 300 UE, wenn alle 900 UE verbraucht sind, aber der DTZ nicht geschafft wurde.

Welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten, stellt der Kursträger in einem Test vor Kursbeginn fest.

Der Orientierungskurs, der einem Integrationskurs für Zweitschriftlerner folgt, informiert über das Leben in Deutschland und vermittelt in einer einfachen Sprache Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.

Vorteile durch die Teilnahme am Integrationskurs für Zweitschriftlerner

Ausländer*innen, die aus einem nicht-EU Land kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten wollen. Sie müssen unter anderem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben. Mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ sind diese Voraussetzungen erfüllt.

Wird durch das Zertifikat die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, kann damit die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragen. Außerdem erleichtern die in den Integrationskursen erworbenen Deutschkenntnisse den Alltag in Deutschland und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Wer kann teilnehmen?

An einem Integrationskurs für Zweitschriftlerner können Personen teilnehmen, die aus einem Land kommen, das offiziell nicht die lateinische Schrift hat, die aber in ihrer Landesschrift alphabetisiert sind.

Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob man an einem Integrationskurs teilnehmen kann, erfahren Sie bei der Beratung. An Integrationskursen dürfen grundsätzlich Menschen teilnehmen, die integrationsbedürftig sind oder keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, wenn sie zu den folgenden Gruppen gehören:
  • Ausländer*innen, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben,
  • EU Bürger*innen,
  • Deutsche Staatsangehörige.

Für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist eine Zulassung notwendig. Diese kann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt werden und ist zwei Jahre gültig.

Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann erteilt werden:
  • von den Ausländerbehörden, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis nach dem 01.01.2005 bekommen hat und sich nicht ausreichen auf Deutsch verständigen kann,
  • von dem Jobcenter, wenn man Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) bezieht und der Leistungsträger einen zur Teilnahme fordert.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, können nicht am Integrationskurs teilnehmen.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung an einem Integrationskurs erfolgt bei der Beratung ausschließlich mit Termin.

Dort wird geprüft ob eine Zulassung zum Integrationskurs vorhanden ist. Die Zulassung kann von den Ausländerbehörden, vom Jobcenter auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete ausgestellt werden. Bei der Beratung wird auch geprüft, ob eine Zulassung oder die Kostenbefreiung beantragt werden können. Um den passenden Kurs zu finden, wird bei der Beratung ein Einstufungstest durchgeführt.

Teilnahme am Abschlusstest

Jeder Integrationskurs für Zweitschriftlerner schließt mit einer Sprachprüfung (Deutsch-Test für Zuwanderer – DTZ) und dem Test zum Orientierungskurs („Leben in Deutschland“) ab. Wenn Deutschkenntnisse auf der Stufe A2 nachgewiesen und der Test zum Orientierungskurs bestanden ist, erhält man das „Zertifikat Integrationskurs“. Wenn die Sprachkenntnisse noch unter der Stufe A2 liegen, wird kein Zertifikat erteilt, sondern nur eine Bescheinigung über das erreichte Ergebnis.

Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

Kurswiederholung

Wenn man ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Ersterfahrens (900 Unterrichtseinheiten) ausgeschöpft und die Sprachprüfung (DTZ) nicht bestanden hat, kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten gestellt werden. Dafür ist die regelmäßige Teilnahme (80% Anwesenheit) am Kurs notwendig.

Ordnungsgemäße Kursteilnahme

Um das Ziel des Integrationskurses zu erreichen, sollte man ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen, d.h. den Unterricht regelmäßig besuchen (80% Anwesenheit) und am Abschlusstest teilnehmen. Eine ordnungsgemäße Kursteilnahme ist auch wichtig für die Erstattung der Fahrkosten oder die Wiederholung von Unterrichtsstunden.
Eine ordnungsgemäße Teilnahme wird am Ende jedes Moduls schriftlich bescheinigt.

Kosten des Integrationskurses für Zweitschriftlerner

Die Teilnahme an einem Integrationskurs für Zweitschriftlerner ist für Teilnehmenden mit einer Verpflichtung vom Jobcenter kostenlos.

Eine Befreiung vom Kostenbeitrag kann durch die Beratung beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder wenn man aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist. Bitte bringen Sie den Nachweis über Ihre finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, usw.) in die Beratung mit. Der Antrag auf Kostenbefreiung muss rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden, weil eine Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt wird.

Für Teilnehmende mit einer Zulassung, die keinen Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben, kann ein Teil der Kosten von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen werden. In diesem Fall muss der Kostenbeitrag vor Beginn jedes Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden bezahlt werden.

Teilnehmende ohne Zulassung zu Integrationskursen dürfen an dem Alphabetisierungskurs teilnehmen, sofern es noch freie Plätze gibt. Sie müssen den Kostenbeitrag vor Beginn des Kursabschnittes bezahlen und haben auch beim erfolgreichen Abschluss keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

Teilnehmende, die nicht zum Unterricht kommen, erhalten den bezahlten Kostenbeitrag für den laufenden Kursabschnitt im Regelfall nicht zurück.

Kursbücher

Die notwendigen Bücher werden Ihnen bei der Einstufung mitgeteilt und müssen von Ihnen vor Kursbeginn gekauft werden.

Rückerstattung des Kostenbeitrags

Teilnehmende, die den Integrationskurs für Zweitschriftlerner innerhalb von zwei Jahren nach der Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich abschließen, können die Hälfte Ihrer gezahlten Kursgebühren auf Antrag wieder zurückbekommen. Der Alphabetisierungskurs gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Teilnehmende den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) mit Sprachniveau B1, und den Test „Leben in Deutschland“ bestanden und den Orientierungskurs besucht haben.

Der Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) gemäß §9 Absatz 6 Integrationsverordnung muss innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Zulassung gestellt werden und eine Rückerstattung ist nur für Kursabschnitte möglich, die regelmäßig (80% Anwesenheit) besucht wurden.

Kursübersicht