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Integrationskurse (nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes)
Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte und steht am Beginn des gesamten Integrationsprozesses. Er dient dazu, die Zugewanderten dazu zu befähigen, in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln. Weitere Informationen