Weiterbildung nutzt uns allen, sie ist kein Luxus. Mithilfe des Bildungszeitangebots wird lebenslanges Lernen möglich.
Bildungszeit ist der Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei fortlaufender Entgeltzahlung. Im September 2021 wurde das Bildungsurlaubsgesetz vom Bildungszeitgesetz [BiZeitG] (GVBl. S. 849) abgelöst.
Das Angebot kann für drei Maßnahmen genutzt werden: für die politische Bildung, die berufliche Weiterbildung oder zur Qualifizierung für das Ehrenamt.
Pro Jahr haben Berliner Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit, für die sie freigestellt werden können. Es gibt auch die Möglichkeit, die Bildungszeit des aktuellen Jahres mit der des Folgejahres zusammenzufassen. So können bis zu 10 Tage in einem Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Freistellung für anerkannte Bildungsmaßnahmen macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Das Arbeitsentgelt wird währenddessen weitergezahlt. Die Kosten des Kurses tragen Beschäftigte selbst.