2023-08-30 Einführung von eForms bei EU Bekanntmachungen
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat im
Vergabeservice Berlin im Bereich “Rundschreiben”
das Gemeinsame Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Nr. 02/2023 zum Thema
Einführung von „eForms“ eingestellt.
Aus dem Inhalt:
Ab dem 25. Oktober 2023 werden die sogenannten eForms bei EU-weiten Vergaben zur Pflicht.
Die Durchführungsverordnung findet Anwendung auf Vergaben, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt (EU-Vergaberecht).
Zu beachten ist, dass ab dem Stichtag 25. Oktober 2023 ausschließlich Bekanntmachungen im neuen eForms-DE-Standard über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die EU zu übermitteln sind. Nach dem Stichtag 25. Oktober 2023 sind eine direkte Übermittlung der Bekanntmachung an die EU sowie die Nutzung der alten Bekanntmachungsmuster nicht mehr möglich.
Die Mandanten der Vergabeplattform Berlin werden fortlaufend und umfassend über die Neuerungen auf der Vergabeplattform informiert.
Kontakt
Zur gezielten Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Seite. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Kontaktseite.