Mich stört Lärm aus der Nachbarwohnung. Kann die Behörde feststellen ob Richtwerte überschritten werden?
Nein, diese Art der Ruhestörung muss lediglich beim Ordnungsamt oder der Polizei angezeigt werden, ggf. wird vom Ordnungsamt die Angabe von Zeugen verlangt.
Weitergehende Angaben finden Sie auf der Seite Haus- und Nachbarschaftslärm.
Mittagsruhe oder Lärm am Wochenende – wie ist die Rechtslage?
Eine allgemein gültige Mittagsruhe hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Hier sind die am Tage gültigen Immissionsrichtwerte zu beachten. Der Sonnabend ist hinsichtlich des Lärmschutzes ein Werktag. An Sonn- und Feiertagen gelten andere Beurteilungsmaßstäbe als an Werktagen.
Bei der Bewertung von Störungen durch Sport- und Freizeitanlagen wird Lärm in bestimmten Ruhezeiten verstärkt berücksichtigt; für die Verwendung von Maschinen und Geräten im Freien wie Rasenmäher, Laubbläser u.ä. gelten insbesondere in Wohngebieten differenzierte Betriebszeitbeschränkungen.
Eine kurze Einführung in das Thema Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm finden Sie hier .
Wieviele Lärmbeschwerden müssen vorliegen, damit die Behörde tätig wird?
Zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften kommt es nicht auf die Anzahl von Anzeigen oder Beschwerden der durch Ruhestörungen betroffenen Personen an. Jede einzelne Person ist in ihren Lärmschutzrechten gleichrangig geschützt.
In jedem Fall wird zuerst geprüft ob eine Beschwerde berechtigt ist. Sofern eine Überschreitung von Immissionsrichtwerten feststellbar oder hinreichend wahrscheinlich ist, wird der Verursacher angehalten diese in vertretbarer Zeit abzustellen. Ist keine hinreichende Besserung feststellbar, können kostenpflichtig technische oder organisatorische Maßnahmen angeordnet werden. Wird diese Anordnung rechtskräftig und nicht eingehalten handelt der Verursacher der Störung ordnungswidrig und kann ggf. mit einer Geldbuße belegt werden.
Mich stört ein lauter Ton, aber ich weiß nicht, wo er herkommt …
Mit der vorhandenen messtechnischen Ausstattung sind die Mitarbeiter der Behörden nicht in der Lage, eine Ortung von Lärmquellen vorzunehmen. Sie können lediglich messtechnisch überprüfen, ob sich Geräusche im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen.
Bei einer sicheren Überschreitung zulässiger Werte werden die Mitarbeiter vor Ort versuchen, die Quelle zu finden, jedoch sind die hierfür verfügbaren zeitlichen Ressourcen durchaus begrenzt. Hier sind die Behörden auch auf Ihre suchende Mithilfe oder die anderer Betroffener angewiesen, die ggf. Informationen über die mögliche Lärmquelle liefern können.