Lärm

Junge ruft in Megafon
Blick auf eine tanzende Menschenmasse

Lärm kann stören

Lärm kann im Alltag stören oder im Extremfall die Gesundheit beeinträchtigen. Nachts kann der Schlaf unterbrochen werden, tags können Erholung oder konzentriertes Arbeiten gestört werden.
Für Lärm, der anhaltend oder durch einzelne Geräuschspitzen in schutzbedürftige Räume gelangt, gibt es darum Immissionsrichtwerte. Als schutzbedürftige Räume gelten Räume zum dauerhaften Aufenthalt. Das umfasst Schlaf-, Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer, Wohnküchen, Büros und Seminarräume. Nicht gesetzlich gegen störende Immissionen geschützt sind Bäder, Flure und Balkone.
Wieviel Lärm zulässig ist, wird für Tag und Nacht sowie für die verschiedenen Gebietsarten festgelegt. In Berlin Mitte gibt es die Gebietseinstufungen KU (Kurgebiet, z.B. in Krankenhäusern), WA (Allgemeines Wohngebiet), WB (besonderes Wohngebiet), MI (Mischgebiet), MU (Urbanes Gebiet) und GE (Gewerbegebiet). Entscheidend ist dabei die Gebietseinstufung dort, wo die Störung auftritt, nicht dort, wo Sie entsteht. Welche Adresse in welcher Gebietsart liegt, kann hier erfragt werden.
Auch besonderes Störpotenzial – beispielsweise verstehbare Worte oder schwer abschirmbare tiefe Bass-Töne – wird bei der Beurteilung berücksichtigt.

Wieviel ist erlaubt?

Wieviel Lärm zu viel ist, legt für die meisten Fälle die TA Lärm fest. Abweichende Regelungen gelten für Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Bolzplätze, Veranstaltungen und Baustellen.
Lärm von Kindern bis 14 Jahren gehört zum Entwicklungsprozess und wird nicht beschränkt. Auch Geräusche, die leiser sind als die zulässigen Immissionsrichtwerte, sind erlaubt.

zwei junge Kriminalbeamte auf dem Weg zum Tatort

Ich fühle mich von Lärm gestört und wünsche mir Lärmschutzmaßnahmen

Bei Überschreitungen der jeweils geltenden Richtwerte kann die jeweils zuständige Behörde tätig werden.
Wenn Sie sich durch Lärm gestört fühlen, können Sie sich beschweren. Je nach störender Lärmquelle gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Beschweren Sie sich über Baustellenlärm hier, bei Lärm aus Privatwohnungen hier, bei Verkehrslärm hier oder über alle anderen Lärmquellen im Bezirk Mitte bei uns im Umweltamt (siehe Kontaktliste).
Geben Sie bei einer Beschwerde immer an, wie Sie zu erreichen sind, an welcher Adresse und wann die Störung auftritt und was Sie über die Ursache wissen. Da die Störung im betroffenen Raum beurteilt wird, kann eine anonyme Beschwerde im Regelfall nicht zu einem Ergebnis führen.

Grafik eines Formulars

Ich möchte eine Veranstaltung/Dreharbeiten/gewerbliche Tätigkeit durchführen.

Das LImSchG Bln sieht die Möglichkeit vor, für bestimmte Vorhaben Genehmigungen zu erteilen, wenn ein öffentliches Interesse gegeben ist.

Etabliert ist dieses Vorgehen z.B. für Konzerte, Sportveranstaltungen, Koloniefeste, Kranarbeiten, nächtliche Arbeiten, Vereins- oder Straßenfeste oder Dreharbeiten. Dafür müssen die Details des Vorhabens im Einzelfall geprüft werden und enge Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Genehmigung kann hier mit einem Vorlauf von 4 Wochen, in den Sommermonaten 6 Wochen, beantragt werden.
Private Feiern, Betriebsfeiern oder Familienfeiern können keine Genehmigung erhalten. Auch Gaststätten müssen Veranstaltungen im Rahmen des Regelbetriebs durchführen.

Solange die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden, ist keine Genehmigung erforderlich. Das Vorhaben ist dann immissionsschutzrechtlich trotzdem zulässig.

Berliner Umweltportal

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Aufgaben anderer Ämter / Behörden / Einrichtungen

Gewerbeamt Mitte
Auf den Seiten des Gewerbeamtes finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zu deren Aufgaben im Bereich der Erlaubniserteilung nach Gewerbe- und Gaststättenrecht.

Berliner Umweltportal
Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Berliner Umweltportal, den gemeinsamen Seiten der Umweltbehörden des Landes Berlin.