Wer ein Abitur oder eine gleichwertige Berechtigung hat, darf grundsätzlich an einer Hochschule ein Studienfach studieren, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Wenn sich in einem Studiengang mehr Studierwillige bewerben als Studienplätze vorhanden sind, so kann eine staatliche Hochschule die Zulassung zum Studium einschränken. In diesem Fall muss sich jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber für dieses Studienfach einem Zulassungsverfahren unterziehen. Es wird zwischen zentral vergebenen und örtlich vergebenen Studienplätzen unterschieden.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt nach der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung durch die Hochschule die Immatrikulation. Sie müssen also keine weiteren speziellen Voraussetzungen erfüllen.
Näheres zur Immatrikulation finden Sie auf den Homepages der Hochschulen:
Sonderregelungen gelten für künstlerische Studiengänge, hier ist zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung eine Prüfung der künstlerischen Begabung vorgesehen. In einigen Studienfächern ist eine Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich.