Fachstudium für Geflüchtete
Geflüchtete können unter den gleichen Voraussetzungen ein Fachstudium aufnehmen, wie andere Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Mindestvoraussetzungen für ein Studium sind:
- 1. eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
Eine erste Anlaufstelle bietet der DAAD durch die Zulassungsdatenbank auf seiner Webseite (in deutscher und englischer Sprache) oder die Internetplattform Anabin (ausschließlich in deutscher Sprache). Diese informieren unverbindlich darüber, inwiefern Sie durch einen Schulabschluss oder auch im Ausland absolvierte Studienzeiten an deutschen Hochschulen zum Studium zugelassen werden können.
Studieninteressierte, deren Zeugnis nicht für einen direkten Hochschulzugang in Berlin berechtigt, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. Hierfür können Sie ein Studienkolleg besuchen. Diese bieten Vorbereitungskurse an, in denen Sie fachliche und sprachliche Kompetenzen erwerben können, die für ein erfolgreiches Studium an einer deutschen Hochschule erforderlich sind. In Berlin bestehen entsprechende staatliche Angebote an der Freien Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin .
Für Fälle, bei denen fluchtbedingt Zeugnisse (oder Zeugnisteile) nicht vorgelegt werden können, gibt es den KMK-Beschluss „Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können “ vom 3. Dezember 2015, der den Geflüchteten die Möglichkeit zur Anerkennung ihrer Qualifikationen auch im Falle fehlender Dokumentation ermöglicht.
Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Wenn Sie Ihr im Heimatland begonnenes Studium fortsetzen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der Hochschule, ob Ihre bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können.
- 2. ausreichende Sprachkenntnisse für den gewählten Studiengang.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein Studium. Wie andere internationale Studierende müssen auch Geflüchtete bestimmte Nachweise erbringen. Eine Übersicht über anerkannte Nachweise von Deutschkenntnissen sind hier zu finden:
Die Universitäten und einige der Fachhochschulen bieten spezielle Sprachkurse für Geflüchtete an, in denen die Sprachkenntnisse erworben werden können.
Bewerbung für ein Fachstudium: Über die Zulassung zu einem Studium entscheiden in der Regel die jeweiligen Hochschulen. Vorab sollten Sie sich auf der Website der Hochschulen über die Voraussetzungen für den entsprechenden Studiengang informieren. Viele deutsche Hochschulen arbeiten mit Uni-assist zusammen, eine Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, die ausländische Zeugnisse überprüfen und bewerten. Uni-assist stellt auch Angebote für Geflüchtete bereit:
https://www.uni-assist.de/bewerben/vorab-informieren/informationen-fuer-gefluechtete/
Gasthörerschaft für Geflüchtete
Die Gasthörerschaft ermöglicht den Besuch von Lehrveranstaltungen an Hochschulen. Die Berliner Hochschulen bieten für Geflüchtete unterschiedliche Gasthörerprogramme an, die im Einzelnen auf den Internetseiten der Hochschulen veröffentlicht sind.
Beratung und Betreuung von Geflüchteten in den Hochschulen
Die staatlichen Berliner Hochschulen bieten eine spezielle Beratung für Geflüchtete an.