Die Handreichung informiert über die Möglichkeiten der Studienaufnahme und das geltende Zugangsrecht für beruflich Qualifizierte. Zudem erhalten alle Beteiligten mit der Handreichung Rechts- und Verfahrenssicherheit.
Studieren ohne Abitur
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Auch beruflich Qualifizierte, die nicht über einen Abitur- oder Fachabiturabschluss verfügen, können ein Studium aufnehmen. Das Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung aus dem Jahr 2011 hat den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter deutlich erleichtert. Das Bildungssystem wurde auch an dieser Stelle durchlässiger gemacht. Viele beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die bisher nur bestimmte Fächer studieren durften, können ihr Studienfach nun aus dem gesamten Fächerspektrum frei auswählen.
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