Das geänderte Gesetz sieht nun vor, dass sich alle Verpflichteten unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung elektronisch bei der FIU registrieren müssen (§ 45 Absatz 1 Satz 2 GwG). Die Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung besteht ebenfalls unabhängig davon, ob die Verpflichteten ein konkretes Risikomanagement vorweisen sollen oder tatsächlich Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Das neue GwG - Was ändert sich?
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Neues Geldwäschegesetz (GwG)
Die wichtigsten Änderungen des neuen Geldwäschegesetzes sind im Folgenden (nicht abschließend!) dargestellt:
Pflicht zur elektronischen Registrierung bei der FIU
Datenschutz
Sorgfaltspflichten von Güterhändlern, Kunstvermittlern und Kunstlagerhaltern
Sorgfaltspflichten von Immobilienmaklern
Politisch Exponierte Personen
Elektronisches Transparenzregister
Definition Finanzunternehmen
Registrierung von Dienstleistern für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder
Bußgeldvorschriften
Änderungen aus dem Jahr 2017
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Geldwäscheaufsicht
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