Programm für Internationalisierung - Gemeinschaftsprojekte

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Ziel der Förderung von Messegemeinschaftsständen und Delegationsreisen ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft durch Standortmarketing, die Akquise von internationalen Investoren für Berlin sowie die Verbindung zu Maßnahmen internationaler Kooperationen.

Antragsberechtigt sind wirtschaftsfördernde Verbände und Organisationen, nicht Sie als einzelner Unternehmer. Sie können jedoch an Delegationsreisen oder Messegemeinschaftsständen teilnehmen, die von Institutionen oder Verbänden organisiert werden. So können Sie sich und Ihr Unternehmen im Zuge des Hauptstadtauftritts präsentieren und wichtige Kontakte knüpfen. Ihre Reisekosten (Transport und Unterkunft) tragen Sie dabei selbst.

Den aktuellen Messeplan finden Sie weiter unten.
Dort erfahren Sie, an welchen Gemeinschaftsständen Sie teilnehmen können.

Antragsunterlagen

Alle relevanten Informations- und Merkblätter sowie Antragsunterlagen zur Förderung von Gemeinschaftsprojekten finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Berlin.

  • Richtlinie Gemeinschaftsprojekte

    Gültig ab 01.07.2024

    PDF-Dokument (199.9 kB) - Stand: 2024

  • Richtlinie Gemeinschaftsprojekte

    gültig ab 01.07.2022

    PDF-Dokument (490.0 kB) - Stand: 2022

  • Messeplan des Landes Berlin 2024

    PDF-Dokument (131.3 kB) - Stand: 30.04.2024

  • Messeplan des Landes Berlin 2025

    PDF-Dokument (141.0 kB) - Stand: 01. Oktober 2024

Diese Richtlinie ist kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.