Das Thema Entlastungspaket und Energiepauschale nutzen Kriminelle für Betrugsversuche. Zum einen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unerlaubte Telefonwerbung; zum anderen behaupten Betrügerinnen und Betrüger per E-Mail und SMS, man müsse persönliche Daten verifizieren, um an das Geld zu kommen. In diesen sog. Phishingmails sollen die Empfängerinnen und Empfänger dazu gebracht werden, eine betrügerische Internetseite zu öffnen und persönliche Daten einzugeben.
Die Verbraucherzentrale dazu: „Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein! Keine Bank oder Sparkasse muss Daten zur Auszahlung der Energiepauschale prüfen. Die Auszahlung erfolgt über den Lohn oder das Gehalt.“
Mittels unerlaubter Telefonwerbung empfehlen angebliche Energieberaterinnen und Energieberater einen Stromanbieterwechsel und Verbraucherinnen und Verbraucher befürchten, dass dieser ungewollt eingeleitet wurde. Bei diesen Anrufen handelt es sich ebenfalls um Betrugsversuche. Grundsätzlich benötigen Stromanbieter die vorherige Einwilligung der Kundinnen und Kunden, bevor diese zu Werbezwecken anrufen dürfen. Andernfalls sind diese Anrufe rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur empfiehlt Zurückhaltung, wenn am Telefon nach der Zählernummer oder dem Zählerstand gefragt wird. Generell sollten am Telefon keine persönlichen Daten preisgegeben werden.
Werden jedoch in Folge dieser Werbeanrufe tatsächlich Verträge abgeschlossen, sind sie in der Regel gültig. Erhalten Sie unerwartet ein Begrüßungsschreiben eines neuen Strom- oder Gasanbieters, sollten Sie vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses beginnt entweder bei Vertragsabschluss oder sobald Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Sollten Sie nicht informiert werden, verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und vierzehn Tage.
Link zum Artikel der VZ: Achtung, Phishing: Keine Verifizierung für Energiepauschale nötig!