Verbraucher und Verbraucherinnen können auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie etwa die Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit oder Herstellung der Erzeugnisse. Die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren sind darin eingeschlossen.
Wirkungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes
Verbraucher und Verbraucherinnen haben laut VIG Anspruch auf Auskunft zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Reinigungsmitteln oder Spielwaren. Daneben können sie Informationen zu technischen Verbraucherprodukten wie Haushaltsgeräten, Heimwerkerartikeln oder Möbeln anfordern.
Anfragen von Verbrauchern und Verbraucherinnen
Einfache Anfragen sind bundesweit kostenfrei, sofern der Verwaltungsaufwand für die Beantwortung nicht 1000 Euro (in bestimmten Fällen 250 Euro) nicht überschreitet. Die angefragten Behörden geben nur die Informationen weiter, die ihnen auch selbst vorliegen. Sie sind laut § 4 Abs. 2 VIG nicht verpflichtet, sich die gewünschten Informationen an anderer Stelle zu beschaffen.