Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die seit 2007 ausgehend vom afrikanischen Raum über den Balkan nach Osteuropa gelangt ist.
Die für Haus- und Wildschweine in kürzester Zeit tödliche Infektion ist nicht auf den Menschen übertragbar. Dennoch ist der Mensch einer der Hauptvektoren bei der Verbreitung der Tierseuche, da in Fleischerzeugnissen das Virus lange Zeit überleben kann. Untersuchungen haben darauf hingewiesen, dass sich die ASP nicht ausschließlich von Tier zu Tier verbreitet, sondern durch menschliches Zutun in weit entferntere Gebiete eingeschleppt wird.
Um gegen die Afrikanische Schweinepest vorzubeugen, sollten einige Grundregeln beachtet werden. Aus den Erfahrungen in Osteuropa weiß man, dass nicht durchgegarte Fleischerzeugnisse, wie zum Beispiel Rohschinken oder Salami, eine der Hauptinfektionsquellen darstellen. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass Schweine keinen Zugang zu menschlichen Abfällen und Lebensmittelresten haben und auch nicht damit gefüttert werden.
Derzeit werden regelmäßig Proben von tot aufgefundenen Wildschweinen entnommen und auf das Virus untersucht. Falls Sie ein totes Wildschwein auffinden, informieren Sie bitte das zuständige Forstamt oder das Veterinäramt des Bezirks.
Aktuelle Zahlen zur ASP finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts