Tierschutz

Grundlage aller Maßnahmen und Rechtsetzungen auf dem Gebiet des Tierschutzes in Berlin sind das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die diesbezüglichen Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien des Bundes und der EU. Die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen wird in Berlin von den Veterinär- und Ordnungsämtern der Bezirke überwacht. Für die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig.

Foto Dr. Kathrin Herrmann

Landestierschutzbeauftragte

Auf den Seiten der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin werden Sie umfassend über Veranstaltungen, Workshops und Fortbildungen im Tierschutzbereich informiert. Weitere Informationen

Eine Wissenschaftlerin in einem Labor stupst eine Maus an

Tierschutzverbandsklagegesetz

Mit dem Verbandsklagerecht können anerkannte Tierschutzorganisationen praktisch stellvertretend für die Tiere klagen. Weitere Informationen

Männer und Frauen in ABC-Schutzanzügen

Tierseuchen

Informationen über einzelne Tierseuchen und -krankheiten Weitere Informationen

Grüne Grasflächen in Form von Pfotenabdrücken eines Tieres

Tierkörperbeseitigung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Wohin mit dem toten Haustier? Möglichkeiten der Tierkörperbeseitung in Berlin sowie Vorschriften zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Weitere Informationen

eine Katze im Gras

Berliner Katzenschutzverordnung

Mit der Verordnung gelten für Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird, weitreichende Neuregelungen. Weitere Informationen

Zwei kleine Hunde werden von einer Frau an einer Leine durch den Park geführt

Berliner Hundegesetz

Allgemeines zum Berliner Hundegesetz und die aktuelle Version zum Nachlesen Weitere Informationen