Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz ist die zuständige Stelle für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei. Die Zuständigkeit besteht für Sachverständige, die über eine Niederlassung oder, wenn eine Niederlassung nicht vorhanden ist, über einen Wohnsitz im räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung verfügen.
Die für die für die Umsetzung des Staatsvertrages zuständigen vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft des Landes Berlin haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt. Diese Übersicht erreichen Sie über den nachfolgend angegebenen Link.