Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Staatsvertrag beschlossen, der die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit beider Länder auf dem Gebiet der Landwirtschaft bildet. Die Durchführung von Gesetzen und EU-Verordnungen in diesem Bereich sowie die Förderung in den ländlichen Teilräumen Berlins hat das Land Berlin mit der Unterzeichnung des Vertrags auf die brandenburgische Landwirtschaftsverwaltung übertragen. Damit steht den Berliner Landwirten und Gartenbauern das gesamte Service- und Leistungsangebot der brandenburgischen Behörden zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz hat vor allem eine koordinierende Funktion.
Gesetzliche Grundlagen
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Landwirtschaftsstaatsvertrag Berlin-Brandenburg vom 12. September 2020
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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