Gentechnik

#39048777 - Close up of laboratory microscope

Damit die Bevölkerung und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der Gentechnik geschützt werden, wird die Gentechnik behördlich überwacht. Für die ministeriellen Angelegenheiten der Gentechniküberwachung im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz zuständig. Die Behandlung ethischer Fragestellungen zur Gentechnik und zur Anwendung am Menschen gehört nicht dazu. Weitere Zuständigkeiten für die Gentechniküberwachung in Berlin liegen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales und dem Landeslabor Berlin-Brandenburg.

Was ist Gentechnik?

Gentechnik ist die gezielte Manipulation des Erbguts eines Organismus mittels biotechnologischer Methoden und Verfahren. Hierfür werden DNA-Sequenzen isoliert, verändert und neu zusammengesetzt. Mit der veränderten DNA können wiederum gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt werden, die z. B. in Lebensmitteln ihren Weg zu den Verbrauchern und Verbraucherinnen finden.
Das Resultat der Anwendung gentechnischer Methoden ist immer ein Organismus mit “neuen” Eigenschaften, dessen genetisches Material in einer Weise – auch über Artengrenzen hinweg – verändert worden ist, und der unter natürlichen Bedingungen so nicht vorkommt.

Gentechnik mit Biologiebaukästen: Einfach, aber möglicherweise strafbar

Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern. Mittlerweile können insbesondere im Internet komplette Biologiebaukästen (so genannte „Do-it-yourself“, bzw. DIY-Kits) aus dem Ausland gekauft werden, mit denen daheim und ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E.coli-Bakterien, verändert werden kann.

Derartige Experimente im heimischen Hobbykeller mögen lehrreich und spannend sein. Abhängig vom konkreten DIY-Kit gilt dafür jedoch das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden. Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Gentechnikgesetz (GenTG) nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters oder einer sachkundigen Projektleiterin.

Das heißt, wer DIY-Kits bestellt und außerhalb gentechnischer Anlagen entsprechend anwendet, riskiert gemäß § 38 Absatz 1 Nummer 2 GenTG eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro. Falls im Rahmen der Nutzung der DIY-Kits GVO freigesetzt werden, droht gemäß § 39 Absatz 2 Nummer 1 GenTG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Für Nachfragen steht Ihnen das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zur Verfügung.

Paragraphenzeichen

Rechtliche Grundlagen zur Gentechnik

Rechtliche Grundlagen zur Nutzung und Überwachung der Gentechnik in Deutschland sind das Gentechnikgesetz (GenTG) und die dazugehörigen Verordnungen. Die Regelungen des Gentechnikgesetzes erlauben es, Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel, konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu erzeugen und in den Verkehr zu bringen. Außerdem schaffen sie den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.

Sinn und Ziele der Gentechniküberwachung

Die Überwachung der Gentechnik auf Grundlage des Gentechnikgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen soll Leben und Gesundheit von Menschen und der Umwelt einschließlich Tieren, Pflanzen und Sachgütern vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen. Dies schließt die Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren ein.
Die Gentechniküberwachung bezieht sich auf geschlossene Systeme (z. B. Grundlagenforschung in Laboren) sowie auf das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (z. B. Landwirtschaft und Verkauf von gentechnisch veränderten Organismen bzw. Produkten, die diese möglicherweise enthalten).

Aufgaben von LAGeSo und LLBB bei der Überwachung der Gentechnik

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist Ansprechpartner für die Durchführung von Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Arbeiten und Anlagen, die Risikobewertung, Sicherheitseinstufung und Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen sowie die Beratung von Betreibern und Betreiberinnen, Projektleitern und Projektleiterinnen und Beauftragten für die Biologische Sicherheit. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht Lebens- und Futtermittel sowie Saatgut auf gentechnische Veränderungen und kontrolliert Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit.