Mit dem Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes Im Wettbewerbs- und Gewerberecht wurde die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie durch Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet weitreichende Verbesserungen der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel, insbesondere durch Einführung neuer Informationspflichten der Betreiber von Online-Marktplätzen, eine Erweiterung des Katalogs unzulässiger irreführender geschäftlicher Handlungen und die Einführung eines Schadensersatzanspruches der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verstößen hiergegen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz den Verbraucherschutz durch Änderung der Gewerbeordnung bei sog. Kaffeefahrten durch strengere Pflichten der Veranstalter bei der Ankündigung solcher Veranstaltungen und die Einführung eines Vertriebsverbotes für Finanzprodukte (z.B. Versicherungen und Bausparverträge) sowie Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel.
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