Die Einsichtnahme in die Prüfungsakten und die Klausuren ist nach Erhalt:
• des Zeugnisses der staatlichen Pflichtfachprüfung
• der Zustellung des Nichtbestehensbescheides
• der Eingangsbestätigung bei Verzicht auf die mündliche Prüfung in der Notenverbesserung
möglich und setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch erst nach Erhalt eines rechtsmittelfähigen Bescheides zulässig ist. Die unverbindliche Notenmitteilung ist kein rechtsmittelfähiger Bescheid.
Sonstige Fragen werden telefonisch von den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen am Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 – 12.30 Uhr telefonisch beantwortet.
(Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht jeder Telefonanruf sofort entgegen genommen werden kann und nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen.)
Ansprechpartner:
Auskunft und Beratung – Geschäftsstelle Zimmer 316
Herr Dietert/Frau Eisele, Tel.: 030/9013 – 3333
Ansonsten senden Sie Ihre Anfragen an gjpa@senjustv.berlin.de. Wir bleiben weiterhin bemüht, Ihre Anfragen zügig zu bearbeiten und bitten weiterhin um etwas Geduld.