Gem. § 18 JAO 2003 errechnet das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt die Gesamtpunktzahl, die sich aus der jeweiligen Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammensetzt, und stellt über die sich daraus ergebende Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein Zeugnis aus.
Hierfür muss das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung von den Studierenden dem GJPA vorgelegt werden.
Das Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung, sofern nicht schon mit dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung eingereicht, sollte unverzüglich nach Erhalt dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt zu dem aktuellen Prüfungsverfahren zugeleitet werden. Andernfalls kann das Gesamtzeugnis nicht gleichzeitig mit dem Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung ausgehändigt werden.