Um die regelmäßige Teilnahme aller Berliner Kinder an den Untersuchungen sicherzustellen, gibt es in Berlin ein verbindliches Einladungswesen und Rückmeldeverfahren. Eltern, die ihr Kind nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 in einer Kinderarztpraxis vorstellen, werden von der Zentralen Stelle an den anstehenden Termin erinnert.
Die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung wird von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt auf einem Rückmeldebogen dokumentiert und per Fax oder Freiumschlag an die Zentrale Stelle bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin geschickt. Sie ist für das Einladungswesen und das Rückmeldeverfahren zuständig. Wird die Untersuchung trotz Einladung nicht wahrgenommen, wird den Eltern ein Hausbesuch und bei Bedarf Beratung und Unterstützung angeboten.