Zur Aufgabe des ÖGD im Bereich Infektionsschutz zählt der vorbeugende und abwehrende Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung mit Krankheitserregern. Dazu gehören insbesondere die Aufklärung, Beratung, Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, Epidemien und Pandemien. Auch die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, vergleichbaren Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, Arztpraxen sowie Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften ist Teil des Infektionsschutzes.