Auch wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland im Krankheitsfall grundsätzlich abgesichert sind, erweist sich die Umsetzung in der Praxis in einigen Fällen als ausgesprochen schwierig. Dies trifft insbesondere auf EU-Bürgerinnen und -bürger zu, die bereits in ihren Heimatländern unter sehr schwierigen Bedingungen am Rande der Gesellschaft lebten. Viele unter ihnen gehören zur größten europäischen Minderheit der Roma. Häufig kennen sie die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz im europäischen Ausland nicht, erforderliche Unterlagen sind schwer zu beschaffen. Aufgrund prekärer Lebensverhältnisse können Betroffene oft keine private Krankenversicherung abschließen oder medizinische Behandlungen selbst bezahlen.
Seit 2014 wird in Berlin der Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma (PDF) umgesetzt. Der Aktionsplan legt ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der gesundheitlichen Mindestversorgung.