Leichen- und Bestattungswesen

Bestattungen

Wenn ein Mensch stirbt, müssen vor der Bestattung einige Formalitäten erledigt werden. Dazu gehören die ärztliche Leichenschau, die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und der Antrag auf einen Bestattungsschein. Manchmal ist auch ein Leichenpass erforderlich. Zudem muss über Art und Ort der Bestattung entschieden werden. Diese Seite bietet eine Übersicht über die geltenden Vorschriften und zuständigen Behörden.

Zuständige Behörden in Berlin

Sterbefälle melden und beurkunden lassen: Standesamt Berlin

Das Standesamt Berlin informiert über die Beurkundung von Sterbefällen und gibt Auskunft über dieStandorte der bezirklichen Standesämter.

Informationen über Grabstätten: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Informationen über die Berliner Friedhöfe und Begräbnisplätze erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Sie ist für das Friedhofswesen und die Krematorien zuständig. Eine Liste mit den Standorten der bezirklichen Friedhofsverwaltungen mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ist dort ebenfalls erhältlich.

Daten über Geburten, Sterbefälle und Todesursachen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg erfasst und veröffentlicht die amtlichen Daten über Geburten, Sterbefälle und Todesursachen. Das Amt ist für beide Länder die zentrale Dienstleistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik.

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Übernahme von Bestattungskosten

Wenn die Familie und Hinterbliebenen einer oder eines Verstorbenen die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, Unterstützung für die Bestattungskosten bei den Sozialhilfebehörden zu beantragen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Service-Portal service.berlin.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Berliner Sozialrecht geregelt.

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Wenn bei einer oder einem in Berlin Verstorbenen keine bestattungspflichtigen Angehörigen (zum Beispiel die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister) vorhanden oder zu ermitteln sind und niemand sonst für die Bestattung sorgt, müssen die Bezirksämter für eine ordnungsbehördliche Bestattung sorgen.

Detaillierte Informationen zu ordnungsbehördlichen Bestattungen gibt es beim Berliner Serviceportal service.berlin. Vorschriften zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen finden sich nachstehend sowie im Berliner Sozialrecht.

  • Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes (AV-Ord-Bestattung)

    PDF-Dokument (48.0 kB)

Rechtliche Grundlagen des Leichen- und Bestattungswesens in Berlin

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

Das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1117), enthält insbesondere die Regelungen über die Leichenschau (§§ 3 – 8), die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 9 – 14) und die Bestattung (§§ 15 – 23).

Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)

Die Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz) vom 22. Oktober 1980 (GVBl. S. 2403), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2016 (GVBl. S. 12), enthält Regelungen über die Durchführung der Leichenschau (§ 1) sowie die erforderlichen Formulare (Leichenschauschein, Bestattungsschein, Vorläufige Todesbescheinigung, Leichenpass) (§§ 2 – 9), die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 10 – 18), die Anforderungen an Leichenhallen und ihre Überwachung (§§ 19 – 22), und die Aufbewahrung und den Versand der Asche von Verstorbenen (§§ 23 – 28).

Ärztliche Leichenschau:

  • Schaubild zur Handhabung der einzelnen Blätter des Leichenschauscheins

    PDF-Dokument (297.8 kB) - Stand: 01/2016

  • Informationen für den Arzt/die Ärztin

    PDF-Dokument (113.5 kB) - Stand: 01/2016

Gesetz zur Regelung des Sektionswesens (Sektionsgesetz)

Das Gesetz zur Regelung des Sektionswesens (Sektionsgesetz) vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. 540), enthält die bei einer beabsichtigten Sektion zu beachtende Regelungen.

Weiterführende Informationen

Grabstein

Friedhöfe und Begräbnisstätten

Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Sie sind kulturelles Gedächtnis der Stadt und haben gleichzeitig besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Stadtklima. Weitere Informationen

Seniorin hält die Hände vor dem Gesicht

Todes- und Trauerfall

Der Verlust eines geliebten Menschen oder gar des eigenen Kindes oder eines Elternteils reißt ein tiefes Loch in das Leben der Familie. Informationen zu Beratungsstellen, Trauerbegleitung und Hilfsangeboten. Weitere Informationen

Ärztin und Pfleger im OP

Gesundheitswesen

Übersicht über die Themenfelder im Bereich Gesundheitswesen der Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin. Weitere Informationen