Wenn bei einer oder einem in Berlin Verstorbenen keine bestattungspflichtigen Angehörigen (zum Beispiel die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister) vorhanden oder zu ermitteln sind und niemand sonst für die Bestattung sorgt, müssen die Bezirksämter für eine ordnungsbehördliche Bestattung sorgen.
Detaillierte Informationen zu ordnungsbehördlichen Bestattungen gibt es beim Berliner Serviceportal service.berlin. Vorschriften zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen finden sich nachstehend sowie im Berliner Sozialrecht.