Krankenhaushygiene

Krankenhaushygiene

Regelungen zur Krankenhaushygiene sollen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in medizinischen Einrichtungen in Berlin und die Weiterverbreitung multiresistenter Erreger verhindern. Um der Übertragung von Krankheitserregern so weit wie möglich vorzubeugen, müssen die gesetzlich geregelten Hygienevorschriften konsequent beachtet und eingehalten werden. Verbindliche Handlungsempfehlungen unterstützen die Bemühungen um eine erfolgreiche Krankenhaushygiene.

Zuständigkeiten und Handlungsempfehlungen

Die Einhaltung der Hygienestandards in den Berliner Krankenhäusern wird durch ausgebildete Hygienefachkräfte sowie Hygieneärztinnen und Hygieneärzte überprüft. Zusätzlich führen die Berliner Gesundheitsämter regelmäßig amtsärztliche Begehungen der Krankenhäuser durch und kontrollieren dabei die Einhaltung der Hygienestandards. Außerdem prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin die räumlichen und baulichen Voraussetzungen in Krankenhäusern.

Die Hygienestandards in den Krankenhäusern sollen auch durch allgemeine Regeln und Handlungsanweisungen gewährleistet werden. Diese werden von verschiedenen Expertengremien wie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut empfohlen.

Strategien gegen Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen

Im Krankenhaus erworbene (nosokomiale) Infektionen erregen seit einigen Jahren große Aufmerksamkeit. Eine besondere Herausforderung sind Keime, bei denen bisher wirksame Antibiotika nicht oder nur noch schwach wirken. Diese Keime werden auch als multiresistente Erreger (MRE) bezeichnet.

Um diesem Problem zu begegnen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten bestmöglich zu gewährleisten, wurden bundesweit verschiedene Strategien und Programme entwickelt. Dazu gehören die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), regionale Netzwerke und die “Aktion Saubere Hände”.

Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART)

Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie beinhaltet Maßnahmen zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin. In der Humanmedizin setzt die Strategie mehrere Schwerpunkte, zunächst bei der Vermeidung des unsachgemäßen Einsatzes von Antibiotika.

Hierzu sollen Krankheitsfälle systematisch erfasst und bewertet werden, sowohl in Bezug auf den Antibiotikaverbrauch als auch auf antibiotikaresistente Erreger. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung von Leitlinien. Zudem wird die Ausbildung im medizinischen Bereich gefördert. Schließlich soll die internationale, nationale und regionale Zusammenarbeit in Netzwerken gestärkt werden.

Die DART-Strategie erfordert die Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Forschungseinrichtungen, des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie der Verbände wie Ärztekammer, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auch in Berlin wird die DART-Strategie umgesetzt, zum Beispiel durch die Bildung regionaler Netzwerke wie dem MRE-Netzwerk Berlin und bezirklicher MRE-Netzwerke.

Die Leitungen aller Krankenhäuser, Tageskliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren müssen sicherstellen, dass Daten über Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs in ihrer Einrichtung systematisch erfasst werden. Das Antibiotika-Management von Einrichtungen muss sich an der lokalen Resistenzsituation orientieren. Das gesamte medizinische Personal muss über die jeweiligen Entscheidungen informiert werden.

Regionale Netzwerke

Patientinnen und Patienten werden häufig von verschiedenen Stellen betreut: Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und multiresistenten Erregern erfordert deshalb die Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat daher im Jahr 2006 die ausdrückliche Empfehlung zur Bildung regionaler Netzwerke beschlossen, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert werden. Seitdem haben sich deutschlandweit regionale Netzwerke gebildet, wobei das Euregionale Netzwerk Twente/Münster als Vorzeigeprojekt gilt.

Neben dem MRE-Netzwerk Berlin gibt es in allen Bezirken MRE-Netzwerke zur Prävention und Kontrolle von multiresistenten Erregern und nosokomialen Infektionen. Die Seiten der Gesundheitsämter der Bezirke bieten weitere Informationen zur Arbeit der regionalen Netzwerke. Eine bezirksübergreifende Erreger-spezifische Zusammenarbeit findet im MRSA-Netzwerk Berlin statt.

Aktion Saubere Hände

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit, die Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e. V. und das Nationale Referenzzentrum für nosokomiale Infektionen haben 2008 die Kampagne Aktion Saubere Hände für Gesundheitseinrichtungen in Deutschland ins Leben gerufen.

Ziel der Kampagne ist es, die Bereitschaft zur Befolgung der ärztlichen Ratschläge bei der Händedesinfektion in Krankenhäusern deutlich und nachhaltig zu erhöhen und damit die Zahl nosokomialen Infektionen zu senken. Viele Berliner Krankenhäuser beteiligen sich seit Jahren an der Aktion Saubere Hände. Auch einige Arztpraxen in Berlin machen mit. Sie orientieren sich am zweiten Teil der Kampagne, der sich verstärkt an den ambulanten Bereich sowie Alten- und Pflegeheime richtet.

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Krankenhaushygiene in Berlin sind das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1a und Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 190) geändert worden ist und die Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygieneverordnung Berlin) vom 12. Juni 2012 (GVBl. 215) zuletzt geändert durch Artikel 33 der Verordnung vom 01.09.2020 (GVBl. S. 683).

Weiterführende Informationen

Impfung

Infektionsschutz

Der Infektionsschutz beschäftigt sich u.a. mit Fragen zu Impfen, meldepflichtigen Krankheiten, Krankenhaushygiene und Schädlingsbekämpfung. Weitere Informationen

Arzt und Ärztin

Stationäre Versorgung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit koordiniert gemeinsam mit anderen Verwaltungen, Behörden und Institutionen die stationäre Versorgung in Berlin. Weitere Informationen

Ärztin und Pfleger im OP

Gesundheitswesen

Übersicht über die Themenfelder im Bereich Gesundheitswesen der Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin. Weitere Informationen