Bisher existieren Programme für die folgenden chronischen Erkrankungen:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Koronare Herzerkrankungen
- Brustkrebs
- Asthma und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
Angeboten werden diese Behandlungsprogramme von den Krankenkassen. Die Programme unterscheiden sich dabei zwischen den einzelnen Krankenkassen z. B. im Bezug auf den Service oder den zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien. Zudem kann die Bezeichnung für die Behandlungsprogramme bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich sein. Bei der AOK heißen diese Programme beispielsweise AOK-Curaplan. Wer an einem solchen Programm teilnehmen möchten, kann seinen Arzt bzw. seine Krankenkasse direkt darauf ansprechen.
Eine besondere Aufgabe innerhalb der Programme kommt dem koordinierenden Arzt zu, der als fester Ansprechpartner für den Patienten zur Verfügung steht. Er vereinbart zusammen mit dem Patienten die Behandlungsziele, koordiniert die gesamte Therapie und stimmt diese auch mit weiteren Spezialisten (z. B. Diabetologen) und gegebenenfalls auch mit Krankenhäusern ab. Der Arzt prüft darüber hinaus, ob im Rahmen der Programme vorgesehene Schulungen dem Patienten helfen können, besser mit der Erkrankung umzugehen
Die Programme werden durch eine gesetzlich vorgeschriebene wissenschaftliche Begleitforschung geprüft. Diese konnte belegen, dass sich der Gesundheitszustand der Patienten, die kontinuierlich an einem solchen Programm teilnahmen, tatsächlich verbessert hat.
Die gesetzliche Grundlage für die Programme ist in § 137f SGB V (Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) geregelt.