Der Gesundheitsschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin. Er soll Infektionskrankheiten verhüten und deren Verbreitung verhindern, aber auch vor Gesundheitsgefahren aus der Umwelt schützen. Um diese Ziele zu erreichen, arbeiten die zuständigen Berliner Behörden, Akteurinnen und Akteure eng zusammen. So erlässt die Senatsverwaltung für Gesundheit die entsprechenden rechtlichen Regelungen für das Land Berlin und koordiniert die vielfältigen Aktivitäten. Im Landesamt für Gesundheit und Soziales, im Landeslabor Berlin-Brandenburg und in den Berliner Gesundheitsämtern erfolgt die Umsetzung durch präventive Arbeit und zahlreiche Kontrollen.